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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage von Ungarn und der Slowakei gegen die Umverteilung von Flüchtlingen in der EU abgelehnt. Die von der EU beschlossene verbindliche Flüchtlings-Quote sowie deren Aufnahme sei rechtens, erklärte der EuGH am Mittwoch. "Der Mechanismus unterstützt Griechenland und Italien dabei, mit den Auswirkungen der Flüchtlingskrise umzugehen", hieß es in der Urteilsbegründung. Die Mitgliedsstaaten der EU hatten sich 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise auf den Verteilungsschlüssel geeinigt, nach dem jeder Mitgliedsstaat eine gewisse Anzahl von Migranten aufnehmen soll.
Ungarn und die Slowakei hatten dagegen geklagt. Ihrer Ansicht nach untergräbt die Verpflichtung ihre staatliche Souveränität und gefährdet in Zeiten von Anschlägen die Sicherheit der Bürger. Dementsprechend nahmen die Staaten so gut wie keine Flüchtlinge auf.