Politik

Facebook vor juristischem Erfolg gegen Datenschützer in der EU

Der Europäische Gerichtshof sieht kaum Chancen für eine geplante Sammelklage gegen Facebook.
15.11.2017 17:13
Lesezeit: 1 min

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Ein Rechtsexperte des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) macht dem österreichischen Datenschützer Maximilian Schrems wenig Hoffnung auf eine Sammelklage gegen Facebook. Die EU-Verbraucherregeln besagten, dass der Fall sich auf die konkreten Parteien eines Vertrages beschränken müsse, erklärte EuGH-Generalanwalt Michal Bobek am Dienstag. Eine Ausdehnung auf andere Verbraucher wäre mit diesem Recht nicht vereinbar. Die Richter des höchsten europäischen Gerichts folgen meist den Empfehlungen des Generalanwalts.

Der Österreicher Schrems kam vor zwei Jahren in die Schlagzeilen, als er ein Datenaustauschabkommen zwischen der EU und den USA juristisch zu Fall brachte (siehe Video). Nun wollte er seine Klage gegen Facebook mit denen von sieben anderen Nutzern bündeln. Sammelklagen sind vor allem aus den USA bekannt und ziehen teilweise hohe Schadenersatzsummen für Konzerne nach sich. Bobek zufolge können solche Klagen die Rechte von Verbrauchern effektiv schützen und gleichzeitig die Gerichte entlasten. Es sei jedoch nicht Aufgabe des Gerichtshofs, solche Sammelklagen für Verbrauchersachen zu schaffen – das obliege dem Gesetzgeber.

Schrems klagt gegen Facebook, weil er seine Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz verletzt sieht. Der österreichische Oberste Gerichtshof hat den Fall zur Klarstellung an den EuGH weitergereicht.

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