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Die vom Dieselskandal betroffenen Autos von Volkswagen werden in Düsseldorf nicht von den Straßen verbannt. Das Verwaltungsgericht der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt wies am Mittwoch eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ab. "Ob ein einzelnes Auto zugelassen wird, entscheidet einzig die Zulassungsstelle (...), nicht aber das Gericht", begründete der Vorsitzende Richter Martin Stuttmann das Urteil. Zudem sei den Fahrzeugen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Typgenehmigung nicht entzogen worden, die Grundlage der Betriebserlaubnis ist.
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch räumte die Niederlage ein: "Das war eine Klatsche." Die Umweltorganisation wollte erreichen, dass Fahrzeugen mit einer Schummelsoftware die Zulassung entzogen wird. Wegen der illegalen Software sei die Betriebserlaubnis der Autos erloschen, argumentiert die DUH. Nach ihrer Darstellung stoßen die Fahrzeuge auch nach einem vom Kraftfahrt-Bundesamt verordneten Software-Update zu hohe Schadstoffe aus.
"Die Emissionsgrenzwerte müssen nur auf dem Prüfstand eingehalten werden", hielt Richter Stuttmann dem entgegen. Messungen im Fahrbetrieb seien bislang gesetzlich nicht gefordert.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließ die Kammer sowohl die Berufung als auch die Revision direkt am Bundesverwaltungsgericht zu. Die DUH kündigte Revision gegen das Urteil an.
Das Verfahren in Düsseldorf war das erste in einer Reihe von Klagen der Umwelthilfe gegen insgesamt zehn Städte. Im Dezember war die Organisation bereits vor dem Verwaltungsgericht Schleswig mit einer Klage gegen das KBA gescheitert.
Volkswagen steht wegen des hausgemachten Dieselskandals in der Kritik. Aber auch andere Autobauer sind im Verdacht, Abgaswerte manipuliert zu haben. Beim Dieselgipfel von Politik und Industrie hatten die Hersteller die Nachrüstung von mehr als fünf Millionen älteren Dieselfahrzeugen mit einer neuen Software zugesagt. Ob die Motoren auch technisch verbessert werden müssen, um die Stickoxid-Emissionen (NOx) zu senken, ist umstritten.
Der Druck wird voraussichtlich steigen, wenn das Bundesverwaltungsgericht im Februar ein Urteil zu möglichen Fahrverboten spricht. Diese drohen in mehreren Großstädten, da die NOx-Grenzwerte dort oft überschritten werden und die EU-Kommission deswegen gegen Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat.