Politik

Banken-Crash Lettland: ABLV muss abgewickelt werden

Vorwürfe der US-Regierung haben die lettische ABLV Bank zu Fall gebracht.
24.02.2018 11:14
Lesezeit: 1 min

Lettlands drittgrößte Bank ABLV steht nach dem Urteil der Europäischen Zentralbank (EZB) vor dem Zusammenbruch und wird abgewickelt. Eine Rettung sei nicht im öffentlichen Interesse, teilten die EZB und der Einheitliche Abwicklungsausschuss, die für Abwicklung zuständige Behörde der Europäischen Bankenunion, in der Nacht zum Samstag mit.

Zuvor hatte bereits die lettische Finanzministerin Dana Reizniece-Ozola erklärt, die ABLV sei nicht systemrelevant. Deshalb werde die Regierung sie im Fall eines Zusammenbruchs nicht retten. Auch die lettische Finanzaufsicht war am Freitag Befürchtungen entgegengetreten, die Krise bei der ABLV könnte sich auf die gesamte lettische Bankenlandschaft ausweiten. Es gebe keine Panik im Markt, sagte Behördenchef Peters Putnins.

"Angesichts einer signifikanten Verschlechterung ihrer Liquidität ist die Bank wahrscheinlich nicht in der Lage, ihre Schulden und andere Verpflichtungen zu bedienen, wenn sie fällig werden", erklärte die EZB in der Nacht.

Die US-Regierung hat dem Institut vorgeworfen, in Geldwäsche von Kunden aus dem Nachbarland Russland und der Ukraine verwickelt zu sein. Da rund 40 Prozent der lettischen Bankeinlagen aus dem Ausland kommen, waren Sorgen aufgekommen, dass Ansteckungsgefahren für andere Banken bestehen könnten. Die Vorwürfe gegen ABLV - die diese zurückweist - wurden von der US-Regierung erhoben. Die Finanzlage des Instituts spitzte sich daraufhin erheblich zu. Binnen Tagen flossen Einlagen im Wert von 600 Milionen Euro ab. Von der Zentralbank des Landes erhielt die ABLV in dieser Woche fast 300 Millionen Euro an Hilfen. Die EZB hatte angeordnet, dass die heimischen Aufseher bis auf weiteres sämtliche Auszahlungen der Bank unterbinden. Dem Institut wurde eine Frist bis zu diesem Freitag gesetzt, um die Finanzierungslücke zu schließen.

In dieser kritische Lage war zudem das lettische EZB-Mitglied wegen des Verdachts der Schmiergeldzahlungen von seinem Posten entfernt worden.

Die Abwicklung der Bank muss nun nach den neuen EU-Regeln zum Bail-in erfolgen. Demnach verlieren Gläubiger und Bankkunden ihr Geld. Lediglich Beträge bis 100.000 Euro sind voraussichtlich von einer nationalen Einlagensicherung geschützt.

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