Politik

Gutachten: Auflagen der EU für Pipelines sind rechtswidrig

Ein juristisches Gutachten der EU erhöht die Chancen für Nord Stream 2.
07.03.2018 00:06
Lesezeit: 2 min

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Eine juristische Expertise des Rats der Europäische Union kommt in einem veröffentlichten Papier zu der Rechtsmeinung, die vorgeschlagenen erschwerten Auflagen der EU-Kommission für den Bau der Pipeline Nord Stream 2 seien unzulässig, da sie gegen die Seerechtskonvention der UN (UNCLOS) und gegen internationales Recht verstoßen würden. Das geht aus einem Gutachten des Rats hervor, das auf den 1. März 2018 datiert ist. Eine Sprecherin des EU-Rats bestätigte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten die Echtheit des Papiers, das von Politico zuerst veröffentlicht worden war.

Die Sprecherin der EU-Kommission, Anna-Kaisa Itkonen, äußerte sich am 6. März 2018 zu dem Dokument auf einer Pressekonferenz. Sie wollte die Inhalte des Dokuments nicht kommentieren. Die vorgeschlagenen Auflagen würden sich sich nicht nur auf Nord Stream 2, sondern auf alle Pipelines, die zuvor von der EU-Jurisdiktion nicht erfasst wurden, beziehen.

Hintergrund

Am 13. November 2017 hatte die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/73 / EG über die gemeinsamen Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt vorgelegt.

Zum Hintergrund des Änderungsvorschlags der EU-Kommission führt die Kanzlei Höch & Partner aus: „So sollen künftig die wesentlichen regulatorischen Grundsätze im Energiebinnenmarkt auch für Erdgasleitungen gelten, die aus der EU in Drittländer hinein- bzw. aus Drittländern heraus in den EU-Energiebinnenmarkt führen. Bislang gelten die Vorschriften nur für innereuropäische Leitungen inklusive der innereuropäischen Anbindungsleitungen. So gilt das dritte Energiebinnenmarktpaket nicht für die Leitung Nord Stream 1, aber grundsätzlich z.B. für die Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (OPAL), die Nord-Stream 1 in Greifswald anbindet und von dort durch Ostdeutschland bis an die deutsch-tschechische Grenze bei Olbernhau (Sachsen/Deutschland) bzw. Brandov (Nordböhmen/Tschechien) reicht, wo sie wiederum mit der tschechischen GAZELLE Erdgas-Pipeline verbunden ist, die vornehmlich der Durchleitung von russischem Erdgas nach Westeuropa dient. Politischer Hintergrund für die Vorlage des Kommissionsvorschlags ist der seit längerer Zeit währende Streit um die Realisierung der Pipeline-Projekts Nord Stream 2.”

Somit sollen die Bestimmungen für innereuropäische Pipelines auch für Pipelines gelten, die sich nicht direkt im Erdgasbinnenmarkt der EU befinden. Die EU-Kommission besteht auch darauf, dass der Betreiber einer Pipeline nicht gleichzeitig der Besitzer sein dürfe. Doch dies ist bei Nord Stream 2 der Fall. Besitzer und Betreiber von Nord Stream 2.

BMWI kritisiert EU-Kommission

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) hat diese Ansicht von Anfang an nicht geteilt. Eine Sprecherin des BMWI sagte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten: „Ganz allgemein gilt, dass es sich beim Projekt Nord Stream 2 nach unserer Auffassung in erster Linie um ein unternehmerisches Projekt handelt. Es gibt einen geltenden Regelungsrahmen im EU-Recht, das sog. 3. Energiebinnenmarktpaket, das den Regulierungsrahmen auch für die Netzinfrastruktur im EU-Energiebinnenmarkt regelt. Offshore-Projekte werden vom 3. Energiebinnenmarktpaket nach unserer Rechtsauffassung nicht erfasst.“

Deutschland als Erdgas-Exporteur

Aus einem Dokument der Projektgesellschaft Nord Stream 2 mit dem Titel „Nord Stream 2 stärkt den EU-Binnenmarkt” geht hervor, dass über die Pipeline Nord Stream 2 Erdgas aus Russland nach Deutschland fließen soll, um das Erdgas vor allem im EU-Binnenmarkt weiterzuleiten. Der Weitertransport soll nach Polen, Tschechien, Frankreich, Großbritannien, Slowakei, Italien, Dänemark, Rumänien, Österreich und in die Benelux-Staaten erfolgen. Dies würde Deutschland zum europäischen Energie-Drehkreuz für Erdgas aufsteigen lassen.

Tatsächlich sind die Erdgas-Exporte aus Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.

Im Jahr 2016 exportierte Deutschland Erdgas im Volumen von 26.887,20 Millionen Kubikmeter. Im Vorjahr lag das exportierte Erdgas-Volumen noch bei 26.360,00 Millionen Kubikmeter. Der Wert aus dem Jahr 2016 entspricht einem Allzeithoch und das Volumen aus dem Jahr 1997 (2.430, 00 Millionen Kubikmeter) entspricht einem Allzeittief.

CEIC-Daten  zeigen, dass der Export von Erdgas aus Deutschland im Jahr 2013 noch bei 13.890, 00 Millionen Kubikmeter lag und anschließend im Folgejahr auf 20.100, 00 Millionen Kubikmeter anstieg.

Im Jahr 2016 gingen 45,6 Prozent aller deutschen Erdgas-Exporte nach Tschechien, 18,2 Prozent in die Niederlande, 12,4 Prozent in die Schweiz, 11,4 Prozent nach Frankreich, 8,5 Prozent nach Österreich und 3,9 Prozent in sonstige Länder, berichtet Statista.com.

 

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