Politik

Gericht: Riesen-Lastwagen dürfen auf deutschen Straßen fahren

Das Verwaltungsgericht Berlin erlaubt überlangen Lastwagen die Fahrt auf deutschen Straßen.
18.04.2018 17:12
Lesezeit: 2 min

Lange Lastwagen dürfen einem Gerichtsurteil zufolge auch künftig auf vielen großen Straßen in Deutschland fahren. Eine Klage, die der Verband „Allianz pro Schiene“ mit anderen Umweltverbänden gegen die sogenannten Gigaliner mit einer Länge bis zu 25,25 Metern eingereicht hatte, wies das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch zurück. Ihre Zulassung verstoße nicht gegen EU-Recht. Die national zuständige Behörde, das Bundesverkehrsministerium, habe hier „einen weiten Umsetzungsspielraum“.

Das Ministerium begrüßte die Entscheidung. „Das ist eine gute Nachricht für den Logistikstandort Deutschland“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Bilger. Weil damit weniger LKWs auf den Straßen fuhren, seien sie gut für die Infrastruktur und die Umwelt. Der Groß- und Außenhandelsverband BGA sprach von einem „Sieg der Vernunft“.

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, wie ein Justizsprecher sagte. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht sowohl die Berufung als auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Die „Allianz pro Schiene“ prüfe weitere Schritte, sagte eine Sprecherin. „Wir machen das nur, wenn wir ganz berechtigte Aussichten auf Erfolg hat.“ Man werde sich mit den Partnern genau absprechen.

Im Verbund mit Umwelt- und Bahn-Verbänden wie der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und dem Automobil-Club Verkehr (ACV) hatte die „Allianz pro Schiene“ vor einem Jahr gegen die Zulassung von Gigalinern geklagt. Der Betrieb der Lang-Laster mit einem Gewicht bis zu gut 40 Tonnen sei zudem klimafeindlich und verkehrsgefährdend. Erlaubt sind sie aber ohnehin nur auf Autobahnen und anderen breiten Straßen, die genau festgelegt werden. In Dörfern und Städten, wo die Gigaliner vor allem mit den engen Kurven Probleme hätten, dürfen sie nicht fahren.

Das Berliner Verwaltungsgericht kam nach Angaben eines Sprechers zu dem Schluss, dass das EU-Recht im Fall der Lang-LKWs deutlich mehr zulässt, als der Kläger geltend gemacht hatte. Der Transport von Gütern, die zwar ein großes Volumen haben, aber relativ leicht sind, sei von der Richtlinie gedeckt. Dazu zählen etwa Fertigteile für Autos aus Aluminium oder Lebensmittel wie Chips. Die Spediteure sparen gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen mit knapp 19 Meter Länge etwa ein Viertel der Kosten.

Anfang 2017 war ein Testlauf mit Gigalinern in einen Regelbetrieb gemündet. Zum Jahresende wurde das Netz auf 15 Bundesländer ausgeweitet. Der fünfjährige Feldversuch habe ergeben, dass zwei Fahrten mit Lang-LKWs drei Fahrten mit herkömmlichen Lastwagen ersetzten, erklärte das Ministerium. „Der Lang-LKW trägt dazu bei, den zunehmenden Verkehr effizient, spritsparend und sicher zu bewältigen.“ Kraftstoffeinsparungen und Effizienzgewinne belaufen sich nach Behördenangaben auf 15 bis 25 Prozent. Die Umwelt- und Bahnverbände hatten gewarnt, dass es durch die Riesen-LKWs rund 7000 zusätzliche Fahrten im Jahr geben werde.

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