Frankfurt muss einem Gerichtsurteil zufolge mit einem Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge für bessere Luft sorgen. Der vom Land Hessen eingereichte Luftreinhalteplan müsse ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Norm Euro 4 und älter sowie für Benziner der Norm Euro 1 und 2 ab Februar 2019 enthalten. Für Euro-5-Diesel solle ein Fahrverbot ab September 2019 gelten, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch. "Das Fahrverbot ist notwendig, weil alle übrigen vom Land in Betracht gezogenen Maßnahmen nicht zu einer wirksamen Reduzierung der Stickstoffdioxid-Emissionen in angemessener Zeit führen", erklärte Verwaltungsrichter Rolf Hartmann.
Geklagt hatte die Umweltorganisation "Deutsche Umwelthilfe", die in insgesamt 28 Städten in Deutschland auf die Einhaltung des seit 2010 geltenden Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft klagt. Auch Stuttgart und Aachen wurden bereits gerichtlich zu Fahrverboten verpflichtet. Hamburg führte sie als erste Großstadt freiwillig ein, nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Februar den Weg für Dieselfahrverbote freigemacht hatte.