Unternehmen müssen laut dem EU-Datenschutzbeauftragten Giovanni Buttarelli bis Jahresende mit den ersten Sanktionen bei Verstößen im Zusammenhang mit den verschärften EU-Datenschutzregeln rechnen. Rund ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der neuen Vorgaben würden in vielen Ländern Strafen, Rügen, Ultimaten und vorübergehende Firmenverbote ausgesprochen, kündigte Buttarelli im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Reuters an.
Die seit 25. Mai geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen dazu, sorgsamer mit den Informationen ihrer Kunden umzugehen, sie umfassender zu informieren und Einwilligungen einzuholen. Zudem müssen Kunden in der Lage sein, die Löschung ihrer Daten in Auftrag zu geben oder ihre Daten zu einem anderen Anbieter zu übertragen. Unternehmen drohen bei Verstößen hohe Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
Seit Ende Mai werden die zuständigen nationalen Datenschutzbehörden laut Buttarelli mit Beschwerden und Anfragen überschwemmt. "Die Strafe ist für das Unternehmen relevant und wichtig für die öffentliche Meinung, für das Verbrauchervertrauen - aber aus administrativer Sicht ist es nur ein Element der Rechtsdurchsetzung", sagte der EU-Datenschutzbeauftragte, der die Tätigkeiten der einzelnen Behörden in der EU koordiniert.
Buttarelli drängte EU-Staaten und Abgeordnete dazu, ihre Unstimmigkeiten bezüglich der geplanten neuen E-Privacy-Verordnung schnell beizulegen. "E-Privacy ist einfach unverzichtbar", sagte er. Es sei das fehlende Puzzleteil bei einem schärferen Datenschutz. Im Kern geht es darum, die schärferen Datenschutzregeln für Telekomkonzerne auch auf Technologieunternehmen anzuwenden.
Allerdings dürften die großen Konzerne ihre unbegrenzten finanziellen Mittel nutzen, um auf Zeit zu spielen. So hat Google gegen eine Milliardenstrafe Widerspruch eingelegt und wird die EU damit in einen jahrelangen Rechtsstreit verwickeln.
Der Widerspruch sei beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg eingereicht worden, teilte das US-Unternehmen am Dienstag in einer E-Mail mit. Die EU-Kommission hatte Google im Juli zu einer Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro verdonnert. Sie wirft dem Suchmaschinenbetreiber vor, Smartphone-Herstellern unzulässige Vorschriften für die Verwendung seines Betriebssystems Android zu machen und etwa zu verlangen, bestimmte Google-Apps vorzuinstallieren.
Google stellt Android kostenlos zur Verfügung. Damit ist die Software mit Abstand Marktführer und läuft weltweit auf acht von zehn Mobiltelefonen. Auf Platz zwei liegt Apples iOS. Zur Begründung seines Einspruchs verwies Google in der E-mail auf die Aussage von Konzernchef Sundar Pichau, Android habe mehr Auswahl für die Nutzer geschaffen, nicht weniger.
Der komplexe Rechtsstreit kann sich über Jahre hinziehen, bevor es zu einem Urteil kommt. Ein letzter Einspruch kann noch beim Obersten Gericht, dem Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.