Gemischtes

Hunderttausende schließen sich Sammelklage gegen VW an

Rund 300.000 VW-Fahrer fordern von dem Unternehmen Schadensersatz.
02.01.2019 17:12
Lesezeit: 1 min

Mehr als 300.000 Besitzer von Volkswagen-Autos mit manipulierter Abgassteuerung fordern von dem Konzern Schadenersatz. Bis zum 28. Dezember hätten sich 294.000 VW-Besitzer in die Liste für die Musterfeststellungsklage (MFK) eingetragen, sagte der Sprecher des Bundesamtes für Justiz, Thomas Ottersbach, am Mittwoch. In den drei Tagen bis zum 31. Dezember hätten sich noch viele weitere Menschen bei der vom Bundesamt geführten Liste angemeldet, so dass die MFK gegen VW von deutlich mehr als 300.000 Menschen getragen werde. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), der die Klage eingereicht hat , zog eine positive Bilanz. Mit so einer großen Resonanz habe man nicht gerechnet, sagte für den vzbv Ronny Jahn.

Nach bisheriger Lesart verjährten die Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen am 31. Dezember. Mit dem Eintrag in die Liste wird diese Verjährung unterbrochen. Die große Koalition hatte sich extra wegen der Ende 2018 drohenden Verjährung im Fall VW in ihrem Koalitionsvertrag darauf festgelegt, dass das MFK-Gesetz spätestens zum 1. November 2018 in Kraft treten sollte. An diesem Tag reichte der vzbv die MFK beim Oberlandesgericht Braunschweig ein.

Nach Angaben von Jahn ist die Berechnung der Verjährung allerdings umstritten. Aus Sicht des vzbv ist sie für alle potenziell rund 2,5 Millionen geschädigten VW-Besitzer mit Einreichen der MFK vorerst gestoppt. VW-Kunden hätten dann bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung Zeit, sich in die Liste eintragen zu lassen. Einen Termin für die mündliche Verhandlung gibt es nach Angaben Jahns noch nicht. Der vzbv-Vertreter räumte jedoch ein, dass es juristische Sichtweisen gebe, nach denen Betroffene sich bis zum 31. Dezember 2018 in die Liste hätten eintragen müssen, um den Anspruch auf Schadensersatz zu wahren.

Jahn zufolge ist auch umstritten, ab wann die Frist für einen Schadensersatz-Anspruch läuft. Nach einer Lesart ist demnach 2015 maßgeblich, denn in dem Jahr flog die Schummelei auf, in der Presse wurde breit darüber berichtet. Wenn 2015 als das Jahr gewertet wird, in dem VW-Kunden von dem Schaden an ihrem Wagen wussten, verjährt der Ersatz-Anspruch Ende 2018. Sollte aber maßgeblich sein, wann das Kraftfahrt-Bundesamt Rückrufe anordnete, gilt das Jahr 2016. Denn würden die Ansprüche erst Ende 2019 verjähren.

Die Organisation will feststellen lassen, dass der Autobauer wegen manipulierter Abgassteuerung für den Schaden von VW-Besitzern mit bestimmten Dieselmotoren geradestehen muss. Es ist die erste Musterfeststellungsklage überhaupt. Die Klage wird vom ADAC unterstützt.

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