Der Bundesrechnungshof bemängelt in einer vorläufige Prüfungsmitteilung, welche der Bild am Sonntag (Bams) vorlag, dass im April 2017 rund 115.000 Leistungsempfänger nicht als arbeitslos gemeldet waren, obwohl sie dies zum damaligen Zeitpunkt waren. Das habe eine Stichprobe ergeben. Dem Bericht zufolge war der Status von hochgerechnet 290.000 der damals 3,4 Millionen Leistungsempfängern statistisch fehlerhaft.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will nach Kritik aus dem Bundesrechnungshof nun die Datenerfassung für die Arbeitslosenstatistik verbessern. Jobcenter sollen anders als bisher dazu verpflichtet werden, IT-Abfragesysteme zu nutzen, um die Fehler bei der Erfassung von Hartz-IV-Empfängern zu vermeiden, sagte eine BA-Sprecherin am Montag in Nürnberg. Dazu sei eine Weisung in Arbeit.
Die BA erklärte, dass es sich weder um bewusste Manipulationen noch um systematische Fehler handle. Alle Daten von Hartz-IV-Empfängern würden im Gespräch erfasst und händisch eingegeben. Die meisten Fehler würden bei Status-Änderungen passieren.
Hartz-IV-Empfänger werden etwa während einer über sechs Wochen lang dauernden Fortbildung als arbeitssuchend statt arbeitslos erfasst. Endet die Maßnahme, müssen die Fallmanager den Status nach einem persönlichen Gespräch händisch wieder aktualisieren. Kommt der Leistungsempfänger nicht zum Termin, ist krank oder versäumt der Fallmanager es, die Einladung dazu rechtzeitig zu versenden, bleibt der Status unverändert und somit in manchen Fällen falsch. Das Prüfprogramm soll auf Unstimmigkeiten aufmerksam machen.