Daimler AG muss sich kurz vor Weihnachten vor Gericht wegen angeblich irreführender Werbung mit niedrigen Abgaswerten vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im Frühjahr eine Unterlassungsklage wegen Verbrauchertäuschung eingereicht. Am 20. Dezember werde die Klage (Az.: 34 O 21/16 KFH) nun verhandelt, sagte ein Gerichtssprecher am Montag.
Die Umwelthilfe wirft dem Autobauer vor, Verbraucher mit Werbung über saubere Dieselmotoren der C-Klasse in die Irre geführt zu haben. Dabei geht es unter anderem um die Aussage, dass die Stickoxid-Emissionen durch die Abgas-Nachbehandlung um bis zu 90 Prozent reduziert werden könnten. Eine Daimler-Sprecherin meinte hierzu: «Die Klage halten wir für unbegründet. Wir weisen den Vorwurf der Verbrauchertäuschung zurück.»
Für das fragliche Mercedes-Modell hatte die DUH schon im Februar einen Entzug der Typgenehmigung des Modells gefordert. Das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte den Wagen bei seiner groß angelegten Nachprüfung im April hingegen nicht beanstandet.
Die Umwelthilfe kritisiert schon länger eine Einrichtung, die in einigen Dieselmotoren dafür sorgt, dass die Abgas-Nachbehandlung in bestimmten Temperaturbereichen heruntergeregelt wird. Sie hatte in einem Rechtsgutachten diese Praxis für nicht rechtens erklären lassen. Auch ein Gutachten für den Abgas-Untersuchungsausschuss im Bundestag war zu diesem Schluss gekommen.