Deutschland

Insolvenz-Verschleppung: Anton Schlecker muss vor Gericht

Die Insolvenz der Drogeriemarkt-Kette Schlecker hat Folgen: Anton Schlecker muss sich wegen versuchten Betrugs vor Gericht verantworten.
08.12.2016 10:57
Lesezeit: 1 min

Anton Schlecker, der ehemalige Drogeriemarktkönig, muss sich wegen vorsätzlichen Bankrotts vor Gericht verantworten. Das Stuttgarter Landgericht hat die Anklage gegen den 72-Jährigen zugelassen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Kreisen erfuhr. Zuvor berichteten „Stuttgarter Zeitung“ und „Stuttgarter Nachrichten“ über den Fall. Demnach soll der Mammutprozess am 6. März in Stuttgart beginnen.

Im April hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen Schlecker erhoben. Er soll sein Vermögen demnach auf illegale Weise vor der Pleite vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt und Millionen beiseite geschafft haben. Zudem soll Schlecker 2009 und 2010 den Zustand des Konzerns im Konzernabschluss falsch dargestellt und vor dem Insolvenzgericht unrichtige Angaben gemacht haben. Der Anwalt Schleckers war zunächst nicht zu erreichen.

Es geht laut Staatsanwaltschaft um vorsätzlichen Bankrott in mehreren Fällen, bei seiner Frau Christa und seinen beiden Kindern Meike und Lars um die Beihilfe zum Bankrott. Schleckers Sohn und Tochter müssen sich demnach auch wegen Insolvenzverschleppung und Untreue verantworten. Sie sollen das Logistikunternehmen LDG als faktische Geschäftsführer um mehrere Millionen Euro geschädigt haben. Obwohl sie von den Schulden und Verlusten des Unternehmens gewusst hätten, sollen sie sich Millionen Euro als angebliche Gewinne haben ausschütten lassen.

Die beiden Wirtschaftsprüfer sollen die falsche Bilanzierung Schleckers laut Anklage zwar erkannt, aber dennoch erklärt haben, dass die Jahresabschlüsse den gesetzlichen Vorgaben entsprächen.

An der strafrechtlichen Aufarbeitung ist auch Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz interessiert. Nach einem Streit um übertragenes Vermögen zahlte die Familie dem Insolvenzverwalter 2013 bereits 10,1 Millionen Euro. Geiwitz werde je nach den Ergebnissen der strafrechtlichen Ermittlungen weitere Rechte der Gläubiger geltend machen, hieß es damals aus der Insolvenzverwaltung.

Anton Schlecker führte seinen Konzern als „eingetragener Kaufmann“ (e.K.). Dank dieser Rechtsform konnte er rund um sein Drogerie-Imperium vieles geheimhalten, bei Kreditvergaben hatte er zudem bessere Karten. Dafür haftete er mit seinem kompletten Privatvermögen für alle Schulden.

Europas ehemals größte Drogeriekette Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Etwa 25.000 Menschen verloren ihren Arbeitsplatz. Die Gläubiger forderten rund eine Milliarde Euro. Das Handelsunternehmen aus Baden-Württemberg hatte zu seinen Bestzeiten rund 9.000 Märkte im In- und Ausland. Der Versuch eines österreichischen Investors, einen Teil der Filialen mit dem Konzept eines modernen Tante-Emma-Ladens wiederzubeleben, scheiterte 2013.

Die Stuttgarter Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität hatte drei Jahre im Fall Schlecker ermittelt. Auf Bankrott steht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe, bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren Haft.

DWN
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