Finanzen

Finanzministerium bereitet Einschränkung beim Bargeld vor

Lesezeit: 1 min
29.01.2017 22:39
Ein interner Entwurf den Bundesfinanzministeriums sieht vor, die Obergrenze bei Bargeldzahlungen im Handel herabzusetzen.

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Das Bundesfinanzministerium schlägt vor, die gültigen Obergrenzen für Barzahlungen zwischen Händlern herabzusetzen. Dies geht aus einem Bericht des Ministeriums hervor, welcher sich mit der konkreten Umsetzung der vierten „EU-Geld­wä­sche­richt­li­nie“ beschäftigt.

Darin heißt es in einer Empfehlung: „Aufgrund des mit hohen Barzahlungen verbundenen Risikos bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Güterhändler geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten erfüllen, wenn sie Barzahlungen in Höhe von 10 000 Euro oder mehr tätigen oder entgegennehmen (bisher 15 000 Euro).“

Auch eine deutliche Heraufsetzung der Strafen bei Zuwiderhandlung wird vorgeschlagen: „Verschärfung der Sanktionen: Für die meisten Ordnungswidrigkeiten (Verletzung von geldwäscherechtlichen Vorschriften) erfordert die Vierte Geldwäscherichtlinie eine Anhebung des Bußgeldrahmens (bislang max. 100 000 Euro). Die maximale Höhe des Bußgeldrahmens beträgt aufgrund des vergleichbaren Unrechtsgehalts nunmehr für alle schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften eine Million Euro oder das Zweifache des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils, für Kredit- und Finanzinstitute fünf Millionen Euro sowie die Möglichkeit einer umsatzbezogenen Geldbuße (max. 10 Prozent des Gesamtumsatzes). Für die übrigen Fälle wird der Bußgeldrahmen auf 200 000 Euro festgesetzt. Die Aufsichtsbehörden müssen alle unanfechtbar gewordenen Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen auf ihrer Internetseite bekanntgeben.“

Die Vorschläge des Bundesfinanzministeriums reihen sich in eine lange Reihe von Vorstößen ein, die auf eine Einschränkung oder Abschaffung des Bargeld-Gebrauchs abzielen. Zuletzt wurde bekannt, dass die EU die Einführung einer einheitlichen Obergrenze für Bargeldzahlungen vorantreibt.

Offiziell werden die Maßnahmen mit dem Kampf gegen Schwarzarbeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung begründet. Belege gibt es dafür allerdings nicht. In ihrem aktuellen Zwischenbericht räumt die EU-Kommission sogar ein, dass es keinerlei tragfähige Erkenntnisse gäbe, dass Bargeld wirklich im großen Stil zu Terror, Geldwäsche und Steuerhinterziehung genutzt wird.

Tatsächlich ist Bargeld allerdings die einzige Möglichkeit der Bürger, ihre Ersparnisse vor dem Zugriff der Staaten und Banken und etwaiger Sonderabgaben oder Vermögenssteuern zu schützen.


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