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Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdaten-Speicherung den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entspricht. Nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung geht dies aus einem von der Linksfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten hervor. Damit steige die Wahrscheinlichkeit, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte, schrieb die Zeitung am Samstag.
Das im Oktober 2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern dürfen. Dazu gehören Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie IP-Adressen von Computern.
E-Mails sind ausgenommen, ebenso die Inhalte der Kommunikation. Für Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen. Ermittler sollen auf die Daten im Kampf gegen Terrorismus und schwere Verbrechen zugreifen können.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages orientiert sich dem Bericht zufolge an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der im Dezember die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt hatte. „Dieses Gesetz erfüllt nicht die Vorgabe des EuGH, dass bereits die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig ist“, zitierte die Zeitung aus dem Gutachten.
Auch müsse die Vorratsdaten-Speicherung „auf geografisch eingegrenzte Gebiete beschränkt bleiben“. Schließlich müssten Personen ausgenommen sein, deren Kommunikation dem Berufsgeheimnis unterliege.
Bereits im Jahr 2010 war ein erstes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden.