Ein Stundenlohn von 5,37 Euro ist kein Grund für einen Arbeitslosen, einen Job abzulehnen. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden. Wie das Gericht die Entscheidung begründet und wo die Grenzen der Zumutbarkeit sind – hier mehr.
Inflation, Staatsverschuldung, geopolitische Unsicherheiten: Viele Anleger fragen sich, wie sie ihr Vermögen in Zeiten wachsender...