Die österreichische Regierung hat die Möglichkeit einer Verankerung der Bargeldnutzung in der Verfassung des Landes zurückgewiesen. Diese sei nicht möglich, weil der Europäischen Union die ausschließliche Zuständigkeit für die Währungspolitik zukommt, berichtet die Tiroler Tageszeitung unter Bezugnahme auf eine Anfragebeantwortung des Finanzministeriums. „Praktisch würde eine nationale (Verfassungs-)Bestimmung zum Schutz des Bargelds jedoch im Falle einer entsprechenden EU-Rechtsänderung ohnehin ins Leere laufen, weil sie dann vom Unionsrecht überlagert und ausgehebelt würde“, zitiert die Tiroler Tageszeitung aus dem Schreiben von Finanzminister Hans Jörg Schelling. „Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist die Zulässigkeit eines national verankerten Schutzes des Bargelds kompetenzrechtlich äußerst fraglich“, schreibt Schelling.
Die FPÖ Tirol hatte zuvor eine Initiative gestartet, um das Recht zur Nutzung von Münzen und Scheinen in der Verfassung des Landes festzuschreiben.
Ein Sprecher des österreichischen Finanzministeriums sagte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten, dass die Bundesregierung für den Erhalt von Bargeld kämpfen möchte:
„Die FPÖ bzw. Tiroler Tageszeitung bezieht sich auf eine parlamentarische Anfragebeantwortung. (…) Wir haben darin darauf verwiesen, dass das für uns kein Thema ist und fachlich zur Untermauerung auch die geltende Rechtslage angeführt. Auch Nationalbank-Gouverneur Nowotny hat mehrfach betont, dass eine generelle Abschaffung von Bargeld derzeit kein Thema ist.
Generell: Das Thema kommt in Wellen wieder – von Beginn an und auch jetzt haben wir schon mehrfach betont, dass es auch weiterhin keinerlei Bestrebungen des Finanzministeriums gibt, Bargeld abzuschaffen.
Eines der Hauptargumente ist stets die Betrugsbekämpfung. In diesem Bereich hat Österreich jedoch bereits eine Reihe von Maßnahmen gesetzt. Wir sind – auch europaweit – Vorreiter im Kampf gegen Steuerbetrug (Kontenregister, automatischer Info-Austausch, Bargeldobergrenzen, Barauszahlungsverbot am Bau, Konteneinschaugesetz etc.). Ein generelles Bargeldverbot wäre kein effektiver Beitrag zur Betrugsbekämpfung, daher macht es auch aus diesem Grund keinen Sinn, dieses abzuschaffen.
Fazit: Wir sind für den Erhalt von Bargeld. Wir setzen uns auf EU-Ebene auch aktiv dafür ein, dass das Bargeld erhalten bleibt.“
Die Vorstöße, welche auf eine Einschränkung oder Abschaffung des Bargeld-Gebrauchs abzielen, haben sich in den vergangenen Jahren gehäuft. Meist werden diese mit dem Kampf gegen Schwarzarbeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung begründet. Dies erscheint zwar plausibel. Wahrscheinlich ist aber, dass die Forderungen nach einer Digitalisierung des Geldes weit weniger altruistische Gründe haben. In diesem Zusammenhang ist es bemerkenswert, dass Bargeld die einzige Möglichkeit der Bürger darstellt, ihre Ersparnisse vor dem Zugriff der Staaten und Banken und etwaiger Sonderabgaben oder Vermögenssteuern zu schützen.