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Am Mittwoch legte die EU-Kommission Gesetzesvorschläge vor, welche die Angabe des Herkunftslandes auf allen in der EU verkauften Verbraucher-Produkten vorschreiben sollen. Das Entscheidende an der Neuregelung ist, dass nun der letzte Bearbeitungsschritt für die Länderangabe ausschlaggebend ist. Bisher darf das Label „Made in Germany“ dann verwendet werden, wenn das Produkt seine wesentlichen Eigenschaften in Deutschland erhalten hat.
Doch durch die Änderungen würden deutsche Unternehmen massiv benachteiligt, sagt Christoph Schäfer vom Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. Denn selbst wenn in Deutschland ein Großteil der Wertschöpfung stattfinde wie das Design oder die Produktion hochwertiger Stoffe, könne nun den Produkten das Label „Made in Germany“ verwehrt werden.
Wenn nämlich der letzte Produktionsschritt im Ausland stattfinde, dann müsse dieses Land genannt werden, so Schäfer. Zudem soll die Kennzeichnung nun verpflichtend sein und nicht wie bisher freiwillig. Dies führe zu einer Stigmatisierung. Denn wenn ein Produkt, selbst wenn es zum Großteil in Deutschland produziert worden ist, die Aufschrift „Made in Tunesia“ tragen muss, dann sei das irreführend. Mit Verbraucherschutz habe das nichts zu tun.
Antreiber der neuen EU-Pläne seien die nicht wettbewerbsfähigen Industrien im Süden Europas, vor allem in Italien. Diese wollten schlicht „andere Produkte schlechtmachen“, sagt Schäfer. Die nicht wettbewerbsfähige italienische Bekleidungs-Industrie erhoffe sich einen Vorteil daraus, das konkurrierende Label „Made in Germany“ mithilfe der EU praktisch abzuschaffen.
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