Finanzen

Klagen bei Lebensversicherungen können tausende Euro bringen

Die Rückabwicklung fehlerhafter Lebensversicherungen kann sich für einen großen Teil der Versicherten finanziell lohnen.
17.07.2017 22:52
Lesezeit: 2 min

Ein Blick ins Kleingedruckte kann sich für Millionen Versicherungskunden lohnen: Nach Angaben der Stiftung Warentest können sie eine Rückabwicklung ihrer Lebens- oder Rentenversicherungen fordern, wenn ihre Verträge fehlerhafte oder unvollständige Widerspruchsbelehrungen enthielten, berichtet die AFP. Selbst lange nach Vertragsende seien oft noch tausende Euro Nachschlag drin, berichtete das Magazin Finanztest vorab aus seiner August-Ausgabe. In hunderten Fällen seien bereits jeweils mehrere tausend Euro erstattet geworden.

Dabei geht es um Lebens- und Rentenversicherungsverträge, darunter auch viele Riester- und Rürup-Rentenversicherungen, die zwischen Ende Juli 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden. Diesen Verträgen können Versicherte laut Finanztest nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch heute noch widersprechen, wenn sie eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung enthalten.

Eine Rückabwicklung bringt nach Angaben der Verbraucherrechtsexperten meist mehr Geld als eine Kündigung, weil die Versicherer dann alle Prämien einschließlich der hohen Abschluss- und Verwaltungskosten komplett erstatten müssen. Das gilt auch für die Zinsen, die der Versicherungskonzern mit den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftet hat. Abziehen dürfen die Versicherer nur Risikokosten - wie Risikobeiträge für den Schutz von Hinterbliebenen im Todesfall.

Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) sind 20 bis 24 Millionen Versicherungen rückabwickelbar. Von tausend gesichteten Verträgen enthielten etwa 60 Prozent fehlerhafte und somit unwirksame Widerspruchsbelehrungen, sagte Kerstin Becker-Eiselen, für die Themen Geldanlage, Altersvorsorge und Versicherung zuständige Abteilungsleiterin bei der vzhh.

Die betreffenden Belehrungen sind oft falsch formuliert. So muss ein Widerspruch nicht innerhalb einer bestimmten Frist beim Versicherer eingehen, sondern nur abgesendet werden; Bei Vertragsabschlüssen ab 2002 muss in der Widerrufsbelehrung auf die Textform und nicht auf die Schriftform hingewiesen werden, weil seit 2002 eine E-Mail als Widerspruch ausreicht. Eine Widerspruchsbelehrung muss sich zudem deutlich vom übrigen Vertragstext abheben.

„Ohne Hilfe von Profis haben Laien aber kaum eine Chance, ihr Recht durchzusetzen“, erklärte Finanztest-Expertin Ariane Lauenburg. Verbraucher, die schlechte Verträge loswerden wollen, können sich an die Verbraucherzentrale Hamburg, den Versicherungsobmann, einen Anwalt oder einen Dienstleister wenden.

Becker-Eiselen von der vzhh warnt denn auch vor einer vorschnellen Kündigung einer Lebensversicherung, zum Beispiel wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung daran gekoppelt ist. „Man sollte den Vertrag nicht einfach blind aufgeben, wenn man eine Rente im Krankheitsfall vereinbart hat. Dann kann es sinnvoller sein, drinzubleiben.“

Der größte deutsche Versicherer Allianz teilte auf Anfrage von AFP mit, die Widerspruchsbelehrungen des Unternehmens seien „regelmäßig nicht beanstandet“ worden. Aus Kundensicht gebe es deshalb keinen Grund, ein Widerspruchsrecht auszuüben und die Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags anzustreben. Zudem habe der Bundesgerichtshof die von der Allianz zwischen 1995 und 2007 verwendeten Widerspruchsbelehrungsfassungen „weitgehend als ordnungsgemäß bestätigt“.

Das unbegrenzte Widerspruchsrecht in diesen Fällen ist der Versicherungsbranche nach Angaben der Verbraucherschutzexpertin Becker-Eiselen ein Dorn im Auge. Da es jedoch auf einen Verstoß gegen Europäisches Recht zurückzuführen sei, könne die Branche nicht so einfach dagegen vorgehen. Dem sogenannten ewigen Widerrufsrecht für mangelhafte Kreditverträge hatte der Gesetzgeber im vergangenen Jahr auf Drängen der Finanzbranche einen Riegel vorgeschoben.

 

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