Finanzen

Serbien beschränkt Landkauf durch EU-Bürger

Lesezeit: 1 min
03.09.2017 00:16
Serbien hat den Kauf von Ackerland durch EU-Ausländer deutlich erschwert.
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Das serbische Parlament hat am Montag ein Gesetz verabschiedet, wonach EU-Bürgern Beschränkungen beim Kauf von Ackerland in Serbien auferlegt werden. 113 Abgeordnete stimmten für das Gesetz und 13 dagegen. Das Gesetz wurde wenige Tage vor Inkrafttreten der Marktöffnung Serbiens im Rahmen des EU-Assoziierungsabkommens verabschiedet. Die Gesetzesvorlage wurde zuvor im Komitee Agrar- und Forstwirtschaft und Wassermanagement vorbereitet.

Als Voraussetzung für den Landkauf wird künftig gefordert, dass der jeweilige Kaufinteressent vor dem Kauf zehn Jahre in Serbien gelebt haben muss. Zudem dürfen künftig nur zwei Hektar pro Person verkauft werden. Eine weitere Bedingung ist, dass der betroffene EU-Bürger das Ackerland für mindestens drei Jahre betrieben haben muss, bevor das Land gekauft werden kann. Doch der Verkäufer des Ackerlands muss das jeweilige Land zuerst dem Staat anbieten.

Nach Angaben der Regierung in Belgrad sollen damit die serbischen Landwirte geschützt und die Übernahme von nationalen Ressourcen durch Ausländer verhindert werden. „Ohne die Beschränkungen wären wir das einzige Land, das Landverkäufe durchführt, ohne EU-Vollmitglied zu sein“, zitiert Bloomberg den serbischen Landwirtschaftsminister Branislaw Nedimowitsch. Es sei im nationalen Interesse, dass landwirtschaftliche Flächen sich im Besitz der lokalen Einwohner befinden. Serbien hat 2008 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnet und sollte schrittweise Handelsbeschränkungen aufheben. Die Handelsbeschränkungen auf dem Markt für den Erwerb von Ackerland sollen am 1. September 2017 aufgehoben werden. Allerdings behindert das neue Gesetz nun die Umsetzung dieser Voraussetzung.

Die EU führt seit dem 21. Januar 2014 Beitrittsverhandlungen mit Serbien. Das Assoziationsabkommen zwischen EU und Serbien wurde bereits im Jahr 2007 unterzeichnet. Damit Serbien EU-Vollmitglied werden kann, müssen 35 Kapitel abgeschlossen werden. Bisher wurden lediglich die Kapitel zu „Wissenschaft und Forschung“ und „Bildung und Kultur“ abgeschlossen. Eröffnet wurden die Verhandlungskapitel „Vergaberecht“, „Schutz geistiger Eigentumsrechte“, „Unternehmens- und Industriepolitik“, „Justiz und Grundrechte“, „Justiz, Freiheit und Sicherheit“, „Zollunion“, „Finanzkontrolle“ und im Bereich „andere Fragen“ die Beziehungen des Landes zum Kosovo, stellt die EU-Kommission fest,


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