Die Milliarden der europäischen Steuerzahler für die Türkei, die dazu beitragen soll, in dem Land eine Angleichung an die Rechtsvorschriften der EU zu erreichen, hatte nur begrenzte Wirkung. Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Bericht. Die Hilfe war nach Aussage der Prüfer zwar gut konzipiert, die Finanzmittel waren jedoch nicht ausreichend auf einige grundlegende Erfordernisse in den Sektoren Rechtsstaatlichkeit und Regierungsführung ausgerichtet, in denen wesentliche Reformen überfällig sind. In Bereichen, in denen der politische Wille stärker war, etwa Zoll, Beschäftigung und Steuerwesen, haben Projekte zu einer Übernahme des EU-Rechts durch die Türkei beigetragen. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Ausschöpfung der Mittel und angesichts von Rückschritten bei Reformen sind die Ergebnisse jedoch möglicherweise nicht nachhaltig.
Im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe sollen der Türkei für den Zeitraum 2007-2020 EU-Finanzhilfen von über 9 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Die Prüfer richteten ihr Augenmerk auf die vorrangigen Sektoren Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung und Humanressourcen (Bildung, Beschäftigung und Sozialpolitik), denen 3,8 Milliarden Euro zugewiesen worden waren.
Sie stellten fest, dass die von der Kommission festgelegten Förderziele spezifisch waren und mit dem rechtlichen Rahmen im Einklang standen. Die Ziele für die Sektoren Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung und Humanressourcen waren relevant und basierten auf einem Bedarf, den die Türkei mit Blick auf die Angleichung an das EU-Recht und den Ausbau ihrer Verwaltungskapazitäten ermittelt hatte.
Die Prüfer fällen jedoch ein ungewöhnlich hartes Urteil über den Einsatz der Milliarden und schreiben, dass "in Wirklichkeit bei der Verwendung der Mittel auf einige grundlegende Erfordernisse kaum eingegangen" werde. Sie nennen in diesem Zusammenhang die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, die Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene und von organisiertem Verbrechen, die Pressefreiheit, die Vermeidung von Interessenkonflikten und die Stärkung der externen Prüfung und der Zivilgesellschaft. Laut eigener Analyse der Kommission sind die Fortschritte in diesen Bereichen seit mehreren Jahren unbefriedigend, da es den türkischen Behörden an politischem Willen mangelt, so die Prüfer.
"Ab 2018 sollte die Kommission die Mittel für die Türkei gezielter in den Bereichen einsetzen, in denen Reformen überfällig und für glaubhafte Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt erforderlich sind", so Bettina Jakobsen, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs.