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Kaum Interesse an Kaufprämie für Elektroautos

Lesezeit: 1 min
08.04.2018 17:14
Die staatliche Prämie für den Kauf von Elektroautos trifft auch zwei Jahre nach ihrer Einführung kaum auf Interesse.
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Die Nachfrage nach der staatlichen Prämie für den Kauf von Elektroautos ist weiterhin gering. Seit dem Start des Programms im Juli 2016 seien insgesamt 57.549 Anträge gestellt worden, teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) am Dienstag mit. Ausgelegt ist das Programm auf 300.000 Elektroautos.

Beliebtestes Fahrzeug ist demnach die Elektroversion des Audi A3 mit insgesamt 5216 Anträgen. Beliebtester Hersteller ist BMW mit 11.392 Anträgen. 33.318 Fahrzeuge waren rein batteriebetrieben, 24.214 hatten einen Hybridmotor. 26.561 Anträge kamen von Privatpersonen, 29.906 von Firmen.

Für die Prämien zum Kauf eines Elektroautos stehen insgesamt 600 Millionen Euro zur Verfügung. Laut Bafa sieht es so aus, als ob sie bis zum Programmende nicht ausgeschöpft würden. Deshalb machte sich Bafa-Präsident Andreas Obersteller bereits dafür stark, einen Teil der Mittel in die Förderung privater Ladestationen zu stecken. Das fordert auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

„Wie wir sehen, ist eine Kaufprämie zwecklos, wenn das Produkt nicht attraktiv und bezahlbar ist“, erklärte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Jetzt ist die Automobilindustrie am Zug: Sie muss endlich Modelle auf den Markt bringen, die in Preis und Leistung den Nutzererwartungen entsprechen.“

Da sich der Betrieb von Ladesäulen aufgrund der geringen Anzahl von E-Fahrzeugen laut BDEW heute noch nicht lohnt, seien die von der Politik aufgelegten Förderprogramme enorm wichtig. Die bereitgestellten Fördermittel für die Ladeinfrastruktur würden auch erfreulich stark nachgefragt.

Der Bund bezuschusst den Kauf eines Batterieautos oder Brennstoffzellenfahrzeugs mit 2000 Euro, für ein aufladbares Hybridauto gibt es 1500 Euro zum Kauf dazu. Der Hersteller des jeweiligen Fahrzeugs muss dem Käufer mindestens den gleichen Betrag als Nachlass gewähren, damit die Förderung bewilligt wird. Den Förderrichtlinien zufolge wird dieser sogenannte Umweltbonus so lange ausbezahlt, bis die Mittel erschöpft sind - oder bis Juli 2019.

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