Deutschland

Hamburg: Diesel-Fahrverbote treten am 31. Mai in Kraft

Lesezeit: 1 min
23.05.2018 10:10
In Hamburg werden in ab 31. Mai zwei Straßenabschnitte von Diesel-Fahrverboten betroffen sein.
Hamburg: Diesel-Fahrverbote treten am 31. Mai in Kraft

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Die bundesweit ersten Diesel-Fahrverbote sollen am Donnerstag kommender Woche in Hamburg in Kraft treten. Wie die Umweltbehörde der Hansestadt am Mittwoch ankündigte, ist vom 31. Mai an eine Sperrung zweier Abschnitte der Max Brauer-Alle sowie der Stresemannstraße für ältere Dieselautos und Lastwagen geplant.

Warum gerade diese beiden Straßen von teilweisen Verboten betroffen sind, ist unklar. In beiden Straßen befinden sich jedoch Messstationen zur Überprüfung der Luftqualität, wie aus einem Verzeichnis der Stadt hervorgeht.

Begründet werden die Maßnahmen mit dem Wunsch, den Anteil von Stickoxiden in der Luft zu senken. Die mit Abstand größte Quelle von Stickoxid-Emissionen stellt jedoch der Schiffsverkehr im Hamburger Hafen dar, welcher bislang keinen Verboten unterliegt. Unklar ist auch, ob und wie die Durchfahrverbote in den kurzen Abschnitten kontrolliert werden.

Vor wenigen Tagen hatte das Bundesverwaltungsgericht den Weg für sofortige Diesel-Fahrverbote freigemacht.

Betroffen sind alle Diesel, die nicht die Abgasnorm Euro-6 erfüllen. Seit der vergangenen Woche waren bereits Umleitungs- und Verbotsschilder an den betroffenen Abschnitten angebracht worden.

Dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zufolge waren in Hamburg zum Jahresanfang insgesamt 264 406 Diesel-Pkw zugelassen. Davon erfüllten 96 356 Wagen die sauberste Euro-6-Norm, 80 803 die Euro-5-Norm, die anderen Euro-4 und schlechter. Betroffen sind von dem Fahrverbot in der Max-Brauer-Allee somit gut 168 000 Hamburger Pkw sowie alle anderen Diesel aus Deutschland und dem Ausland, die nicht die Euro-6-Norm erfüllen und nach Hamburg einfahren.

Ebenfalls unter ein Fahrverbot fällt ein rund 1,6 Kilometer langer Abschnitt der Stresemannstraße. Dieser soll aber nur für ältere Diesel-Lkw gesperrt werden, nicht für Pkw. Ausgenommen sind zudem Rettungsfahrzeuge, Anwohner und deren Besucher, Müllwagen, Lieferfahrzeuge und Taxis, sofern sie Passagiere aufnehmen oder absetzen.

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