Deutschland

Landgericht: Beschimpfung von Politikern im Internet ist erlaubt

Die Augsburger Allgemeine hat Recht bekommen. Die Beschlagnahme der Daten eines kritischen Online-Nutzers durch die Augsburger Polizei war rechtswidrig. Seine kritischen Aussagen zu einem Beamten seine durch das Recht auf Meinungsäußerung gedeckt.
21.03.2013 03:45
Lesezeit: 1 min

Ende Januar drohte die Polizei, das Verlagshaus der Augsburger Allgemeinen zu durchsuchen. Sie wollte den Klarnamen eines Nutzers des Online-Forums ermitteln, die ihr von der Redaktion auch ausgehändigt wurde. Der Online-Nutzer hatte dem Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU) im Herbst 2012 Rechtsbeugung vorgeworfen.

Daraufhin hatte Ullrich gegen den Nutzer Anzeige wegen Beleidigung erstattet (mehr hier). Der zuständige Staatsanwalt sagte damals den Deutschen Wirtschafts Nachrichten, dies sei ein ganz normaler Vorgang, wie er „zig-fach“ bei ihm vorkomme (mehr hier).

Die Augsburger Allgemeine klagte gegen die erzwungene Herausgabe der Daten ihres Online-Nutzers. Nun gab das Augsburger Landgericht der Zeitung Recht. Der Beschluss des Amtsgerichts, die Daten ermitteln zu lassen, war demnach rechtswidrig. Denn die Äußerungen des Online-Nutzerseien nicht strafbar gewesen.

Die Aussage, dass Ordnungsreferent Ullrich „Recht beugt“ und die Bürger „massiv bedroht“, stelle „lediglich eine subjektive Bewertung der Haltung des Ordnungsreferenten dar“, zitiert die Augsburger Allgemeine das Landgericht. Zwar sei diese Bewertung in herabwürdigender Form erfolgt. Doch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müsse bei politischen Äußerungen der Meinungsfreiheit mehr Raum gewährt werden als bei privaten Äußerungen.

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