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Anleihenkäufe: EZB auf dem Weg zum Sieg vor dem EuGH

Lesezeit: 1 min
04.10.2018 13:00
Der EuGH-Generalanwalt hält die EZB-Anleihenkäufe für keine verbotene Staatsfinanzierung.
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Für die Gegner der umstrittenen Anleihenkäufe durch die Europäische Zentralbank zeichnet sich eine juristische Niederlage ab. Generalanwalt Melchior Wathelet schlug dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in seinem Schlussantrag vor, die vor allem in Deutschland kritisierte Praxis für rechtens zu erklären. "Das Programm verstößt nicht gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung und geht nicht über das Mandat der EZB hinaus", begründete Wathelet. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof zwar nicht bindend, doch geben sie in der Regel die Richtung vor. Ein Urteil wird in drei bis sechs Monaten erwartet.

Der EuGH ist in seinem Mandat ausdrücklich angehalten, die Integration in der EU voranzutreiben. Anders als viele nationalstaatliche Höchstgerichte hat der EuGH daher politische Erwägungen in seine Entscheidungen einzubeziehen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2017 den Themenkomplex dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Die Karlsruher Richter hegen Zweifel, ob die Transaktionen gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen. Gegen das Programm haben der AfD-Gründer Bernd Lucke, der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Berliner Professor Markus Kerber geklagt.

Die Transaktionen waren in den vergangenen Jahren das zentrale Kriseninstrument der Europäischen Zentralbank (EZB), um die Konjunktur anzuschieben und die Inflation nach oben zu treiben. Inzwischen läuft die Wirtschaft wieder besser. Daher will die EZB die Käufe zum Jahresende einstellen. Das Gesamtvolumen wird dann voraussichtlich rund 2,6 Billionen Euro betragen.

Der Generalanwalt argumentierte, dass der Kauf der Staatsanleihen am Sekundärmarkt nicht die gleiche Wirkung entfalte wie ein direkter Erwerb von öffentlich-rechtlicher Hand. Das Programm "biete hinreichende Garantien", damit Emissionsbedingungen für Staatsanleihen nicht dadurch verfälscht würden, dass diese nach ihrer Ausgabe durch das Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) erworben würden. So dürfe maximal ein Drittel einer einzelnen Emission vom ESZB gehalten werden. Auch gebe es eine einzuhaltende Mindestfrist, die zwischen der Ausgabe der Schuldtitel und dem Ankauf am Sekundärmarkt liege.

Für unzutreffend hält der Generalanwalt die Kritik, wonach das Kaufprogramm den Anreiz der Euro-Länder zu einer "gesunden Haushaltspolitik" dämpfe. Derzeit sei lediglich noch gegen Spanien ein Verfahren wegen übermäßiger Neuverschuldung anhängig, während es im Jahr 2011 noch 24 EU-Mitgliedsländer gewesen seien. "Diese objektive Lage deutet darauf hin, dass die Mitgliedstaaten der Euro-Zone eine gesunde Haushaltspolitik verfolgen", so der Generalanwalt.


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