Die Landeskreditbank Baden-Württemberg hat wenig Chancen, sich einer Aufsicht durch die Europäische Zentralbank zu entziehen. Der zuständige Gutachter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg plädierte am Mittwoch dafür, den Vorstoß der Bank abzuweisen. Sie wollte als relativ kleine Förderbank ohne große Risiken der deutschen Aufsicht unterstellt werden, um Aufwand und Kosten zu sparen. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet. Der EuGH folgt seinen Gutachtern oft, wenn auch nicht immer.
Nach der Weltfinanzkrise waren die größten Banken im Euroraum 2014 unter die Kontrolle der Bankenaufsicht bei der EZB gestellt worden, die sie unter anderem mit Stresstests überprüft. Dies gilt für sogenannte bedeutsame Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro. Die L-Bank hat mehr als doppelt so viel. Doch argumentierte sie, wegen ihres geringen Risikoprofils als staatliche Förderbank des Mittelstands und der Kommunen reiche die deutsche Aufsicht aus.
In erster Instanz hatte das EU-Gericht die Klage bereits abgewiesen. Dagegen hatte das Institut vor dem EuGH Rechtsmittel eingelegt. In seinen Schlussanträgen plädierte Generalanwalt Gerard Hogan dafür, dies zurückzuweisen und somit die direkte Aufsicht durch die EZB zu bestätigen. Denn «besondere Umstände» könne eine Bank nur dann geltend machen, wenn eine direkte Beaufsichtigung durch nationale Behörden besser wäre. Die Bank habe indes nur argumentiert, die deutsche Aufsicht wäre ausreichend. Dies ließ der Gutachter nicht gelten.