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Höchstgericht: Diesel-Grenzwerte der EU sind ungültig

Die von der EU-Kommission festgelegten Grenzwerte für Diesel-Abgase sind dem Europäischen Gerichtshof zufolge ungültig.
13.12.2018 10:47
Lesezeit: 2 min

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat das Tor geöffnet für Fahrverbote gegen Dieselautos der neuesten Generation. Das Gericht erklärte am Donnerstag eine Verordnung der EU-Kommission zu höheren Abgaswerten für Diesel der Abgasnorm Euro 6 für teilweise nichtig. Die Städte Paris, Brüssel und Madrid dürfen damit die dort festgelegten Grenzwerte für Stickoxid anfechten und im Zweifel Dieselautos aussperren - obwohl diese offiziell zugelassen wurden.

Hintergrund des Streits ist, dass die EU-Kommission bei der Einführung des neuen Abgastests RDE, der die Emissionen auf der Straße statt im Labor misst, die Grenzwerte nachträglich erhöht hatte. Statt den im Euro-6-Regelwerk vorgeschriebenen 80 Milligramm Stickstoffdioxid je Kilometer dürfen die Dieselautos für eine Übergangszeit 168 Milligramm und danach 120 Milligramm ausstoßen. Begründet hatte die Kommission das mit Messungenauigkeiten.

Sie hatte die Entscheidung kurz nach Bekanntwerden des Dieselskandals 2015 gefällt. Damals war klar geworden, dass Autohersteller die Abgastests im Labor manipulieren, sodass die Autos dort deutlich weniger Abgase ausstoßen als auf der Straße. Somit konnten die Autobauer die offiziellen Grenzwerte einhalten, obwohl ihre Autos im realen Betrieb gar nicht sauberer wurden. Genau mit dieser Praxis sollte der RDE-Test eigentlich ein Ende machen.

Wenn die Autos mehr von den Stickoxid-Reizgasen ausstoßen dürfen, macht es das für die Städte schwerer, die gesetzlichen Vorgaben zur Luftqualität einzuhalten. Paris, Madrid und Brüssel hatten in den vergangenen Jahren die Regeln für ihre Umweltzonen verschärft. Paris verfolgt sogar den Plan, ab 2024 gar keine Dieselautos mehr in die Stadt zu lassen.

Mit seinem Urteil erklärte das niedrigste EU-Gericht nun, dass die Städte gegen die erhöhten Grenzwerte der EU-Kommission klagen dürfen. Die Kommission hatte das bestritten. Das Gericht stellte fest, dass die Kommission den Euro-6-Grenzwert im RDE-Test gar nicht hätte aufweichen dürfen. Es begründet das damit, dass der Grenzwert von 80 Milligramm laut Verordnung "im praktischen Fahrbetrieb und damit bei den RDE-Prüfungen eingehalten werden" müsse. Das sei eine "wesentliche Bestimmung", die die Kommission nicht abändern könne.

Die Richter geben der Kommission zwölf Monate Zeit, um die Grenzwerte abzusenken. Die Frist beginnt in zwei Monaten - falls die Kommission nicht Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegt.

Ob das Urteil direkte Auswirkungen auf die Fahrverbote in Deutschland hat, ist fraglich. Bislang sind nur Autos der Euronorm 4 oder schlechter von Aussperrungen betroffen. Euro-5-Diesel dürfen laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts frühestens ab September 2019 mit Fahrverboten belegt werden.

Offen ist, ob danach auch Euro-6-Diesel drankommen. Zum einen sinken die Stickoxid-Werte in den meisten Städten, zum anderen beschloss die Bundesregierung eine Aufweichung der Grenzwerte für Stickoxid in der Stadtluft und will Autos der Euronorm 6 gesetzlich von Fahrverboten befreien. Es ist allerdings unklar, ob diese Regelung vereinbar mit Europarecht sind.

Die Diesel-Antriebstechnologie besitzt eine wichtige Funktion für die gesamte deutsche Wirtschaft, weil der Automobilsektor Anziehungspunkt für tausende Zulieferbetriebe ist. Im drittel Quartal des laufenden Jahres war die Wirtschaftsleistung bereits gesunken, weil die Autobauer aufgrund neuer Zulassungstests kaum noch neue Wagen auf den Markt bringen konnten.

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