Technologie

Netzagentur: Huawei lässt sich kaum aus 5G-Netz ausschließen

Lesezeit: 2 min
15.03.2019 10:57
Die Bundesnetzagentur sieht große technische Hürden, um Huawei aus dem neuen 5G-Netz auszuschließen. Inzwischen hat die Versteigerung der Lizenzen begonnen.

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Die Bundesnetzagentur hält den von den USA geforderten Ausschluss des chinesischen Huawei-Konzerns vom deutschen 5G-Netz für problematisch. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, sagte dem Nachrichtenmagazin "Focus" laut Vorabmeldung, es sei "nicht ohne weiteres möglich, die chinesischen Anbieter zu verbannen". Die Technik der chinesischen Netzausrüster Huawei und ZTE komme bereits heute in den Mobilfunknetzen mehrerer deutscher Anbieter zum Einsatz.

Die US-Regierung hat Deutschland und andere westliche Regierungen aufgefordert, Huawei wegen Spionageverdachts vom 5G-Ausbau auszuschließen - und gewarnt, eine Berücksichtigung von Huawei könne sowohl die deutsch-amerikanische Geheimdienstzusammenarbeit als auch die Kooperation auf militärischer Ebene gefährden. Homann sagte: "Beweise für technische Hintertüren in Produkten von Huawei und ZTE liegen uns nicht vor."

Die Bundesnetzagentur kann die Versteigerung von Frequenzen für  5G nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln in Angriff nehmen. "Die Versteigerung wird am Dienstag um 10.00 Uhr in Mainz beginnen", sagte ein Sprecher des Regulierers am Freitag. Das Kölner Gericht hatte zuvor die gegen die Bundesnetzagentur gerichteten Eilanträge der Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Telefonica und Vodafone abgeschmettert. Auch ein Eilantrag des Mobilfunkanbieters Mobilcom-Debitel scheiterte. Die Entscheidungen seien unanfechtbar, teilte das Gericht mit.

Vodafone werte den Beschluss aus und wolle sich noch nicht zu Details äußern, sagte ein Sprecher. Telefonica nehme die Entscheidung zur Kenntnis, teilte das Unternehmen mit. Eine Sprecherin der Mobilcom-Debitel-Mutter Freenet erklärte, das Unternehmen sei überrascht, dass der Eilantrag abgewiesen worden sei: "Eine genaue Bewertung der Entscheidung können wir erst nach Vorlage der Entscheidungsgründe abgeben."

Telekom, Telefonica und Vodafone hatten sich vor dem Gericht unter anderem gegen Versorgungsauflagen gewehrt, die die künftigen Frequenzanbieter nach dem Willen der Netzagentur erfüllen sollen. Diese müssen bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit schnellen Datenverbindungen versorgen. Die Unternehmen hielten diese Vorgaben für unzumutbar. Die Kläger gingen zudem auch gegen vom Regulierer erlassene Verhandlungsgebote vor, die künftige Frequenzinhaber insbesondere dazu verpflichten, mit Wettbewerbern, die das Mobilfunknetz gegen Entgelt mitbenutzen wollen, über solche Kooperationen zu verhandeln.

Das Gericht folgte dem nicht. Die Entscheidung der Netzagentur sei nach dem im Eilverfahren gewonnenen Erkenntnisstand rechtmäßig, teilte das Gericht mit. Zudem bestehe an einer Versteigerung der 5G-Frequenzen ein erhebliches öffentliches Interesse. Die von Klägern geltend gemachten Argumente hätten dagegen geringeres Gewicht. "Wir freuen uns über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts", sagte der Sprecher der Netzagentur. Das Gericht habe die Position des Regulierers auch inhaltlich gestützt.

5G soll den Weg für neue Schlüsseltechnologien wie autonomes Fahren und Industrie 4.0 ebnen. Es stehen Frequenzen im 2-Gigahertz-Band sowie im 3,6-Gigahertz-Band zur Zuteilung. Um diese wollen Marktführer Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica Deutschland sowie erstmals die United-Internet-Tochter Drillisch bieten. 5G soll Daten mindestens hundert Mal schneller übertragen als die der aktuellen 4G-Netze und für sehr niedrige Reaktionszeiten sorgen. Zudem müssen keine Unterbrechungen während der Übertragung befürchtet werden.


Mehr zum Thema:  

DWN
Finanzen
Finanzen Boom-Segment aktive ETFs: BlackRock startet fünf neue Fonds
07.09.2024

Blackrocks ETF-Tochter iShares erweitert ihr Angebot in Europa um fünf neue aktive ETFs. Ziel der Fonds ist es, Anlegern kostengünstige...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Flexible Arbeitszeiten: Sind Vollzeitjobs ein Auslaufmodell?
07.09.2024

Eine repräsentative Befragung der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass nur noch eine Minderheit eine Stelle mit festen Arbeitszeiten...

DWN
Finanzen
Finanzen Derivate Erklärung: So funktionieren Zertifikate, CFDs und Optionsscheine
07.09.2024

Derivate wie Futures, Optionen, Zertifikate, Optionsscheine, Swaps und CFDs sind heftig umstritten. Einige sehen darin notwendige...

DWN
Technologie
Technologie Wasserstoffprojekt in Namibia könnte KZ-Gedenkstätte gefährden
07.09.2024

Deutschland unterstützt ein Großprojekt zur Herstellung von grünem Wasserstoff in Lüderitz. An diesem Ort befand sich einst das erste...

DWN
Immobilien
Immobilien Tag des offenen Denkmals: 7 ungewöhnliche Monumente in Deutschland
07.09.2024

Ob Schloss Neuschwanstein oder Siegessäule: Viele Denkmäler in Deutschland sind international bekannt. Hier werfen wir einen Blick auf...

DWN
Technologie
Technologie Stromerzeugung aus Windkraft: Die Dynamik nimmt ab
07.09.2024

Im vergangenen Jahr war Windkraft erstmals die Hauptquelle der hiesigen Stromerzeugung, weit vor Kohle. Doch in diesem Jahr ist eine...

DWN
Politik
Politik Trump-Erfolg im Schweigegeld-Prozess: Urteil erst nach US-Wahl
07.09.2024

Im New Yorker Prozess wegen Schweigegeldzahlungen von Ex-Präsident Donald Trump wird das Strafmaß erst nach der Präsidentschaftswahl...

DWN
Panorama
Panorama Studie: Ungesunde Ernährung bereits bei Kleinkindern weit verbreitet
07.09.2024

Laut einer aktuellen Studie ernähren sich bereits Kleinkinder zu süß und ungesund. Wie das Max Rubner-Institut (MRI) in Karlsruhe, ein...