Finanzen

Wertvolle Tipps: So setzen sie Sonderausgaben von der Steuer ab

Beiträge zur privaten und gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung lassen sich von der Steuer absetzen. Dasselbe gilt für weitere Ausgaben.
30.03.2019 11:36
Lesezeit: 3 min

Im Rahmen der Steuererklärung gibt es sehr viele Optionen, um Steuern zu sparen. Gemäß dem Einkommenssteuergesetz (EStG) § 10 hat jeder Bürger das Recht, in seiner Einkommenssteuererklärung Sonderausgaben anzugeben, die steuerlich absetzbar sind. Doch nicht immer ist die gesamte Summe der einzelnen Sonderausgaben auch steuerlich absetzbar.

Zu den unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben (Ausgaben die komplett vom Finanzamt berücksichtigt werden, Anm. d. Red.) gehören: Unterhaltsleistungen, Vorsorgeaufwendungen, Berufsausbildungskosten, Schulgeld, die Kirchensteuer und Spenden. Die abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten liegen bei maximal 6.000 Euro pro Kind. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung lassen sich bis zu einer Summe in Höhe von insgesamt 1.900 Euro berücksichtigen. Das geht aus dem WISO Steuerbrief hervor.

Nun lohnt es sich, einen Blick auf die gesamten Sonderausgaben und andere Ausgaben zu werfen, die Sie in Ihrer Steuererklärung theoretisch angeben könnten.

Zu den Sonderausgaben zählen:

Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung

Beiträge für seine Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit

Beiträge zu gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen Pflegeversicherungen

Beiträge zu Unterhaltszahlungen

Beiträge zur Kirchensteuer

Beiträge zu Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

Beiträge zu Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten

Beiträge zum Schulgeld und Kinderbetreuungskosten

Spendenbeiträge

Sonderausgaben im Steuerformular

Die Sonderausgaben werden im Steuerformular und werden auf Seite zwei des Mantelbogens (Steuervordruck) eingetragen.

Auf Seite 3 des Mantelbogens lässt sich der Bereich Außergewöhnliche Belastungen eintragen. Dort lassen sich Pflegeheim- und Beerdigungskosten, Kosten für Medikamente und Arztrechnungen. Hier ist zu beachten, dass alle Rechnungsbelege zehn Jahr aufbewahrt werden müssen.

Auf Seite 4 des Mantelbogens lassen sich sich Lohnersatzleistungen eintragen. Dazu zählen Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Verletzengeld eintragen.

Anlage Vorsorgeaufwand - Ausgaben Kranken- und Pflegeversicherung

In der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung lassen sich auf Seite 1 die Beiträge zur gesetzlichen  Kranken- und Pflegeversicherung eintragen. Hierbei ist der Arbeitnehmeranteil maßgeblich. Auf Seite 2 lassen sich die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Maßgeblich ist sowohl der Arbeitgeber-, als auch der Arbeitnehmeranteil. Einzutragen sind auch das Krankengeld oder Beiträge, die von der Versicherung erstattet wurden, ein.

In der Anlage Kind sind die Ausgaben für das Kind einzutragen. Dazu gehören auf Seite 1 unter anderem das Kindergeld und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Angaben können auch zu einem “volljährigen Kind” gemacht werden.

Auf Seite 2 der Anlage Kind sind Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes zu machen. Die Versicherungsbeiträge für das Kind sind steuerlich absetzbar.

Auf Seite 3 lässt sich das Schulgeld für Privatschulen steuerlich absetzen. Zudem sind hier die Ausgaben für den Kindergarten, die Tagesmutter oder den Babysitter anzugeben. Dabei sind sowohl die Ausgaben des Arbeitgebers als auch die Ausgaben des Arbeitnehmers maßgeblich.

Anlage N - Angaben als Arbeitnehmer

In der Anlage N geben werden auf Seite 1 alle relevanten Daten als Arbeitnehmer angegeben (Gehalt, Kirchensteuer, Soli).

Auf Seite 2 sind die Werbungskosten einzutragen. Dazu gehören die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und Ausgaben für Kleidung oder Materialien, die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen.

Für Arbeitnehmer, die in der Nähe ihres Arbeitsplatzes eine Wohnung mieten müssen, da ihre Hauptwohnung zu weit entfernt liegt (doppelte Haushaltsführung), lassen sich die Ausgaben für die Miete, die Nebenkosten, die Verpflegung, aber auch die Fahrtkosten teilweise absetzen. Diese Angaben sind auf Seite 3 der Anlage N zu tätigen.

Anlage KAP - Angaben zu Kapitalerträgen

In der Anlage KAP sind die Kapitalerträge einzutragen, während die Anlage R ausschließlich für Rentner und Pensionäre wichtig ist.

Anlage V - Angaben zu Miete und Pacht

Bei der Anlage V geht es um Personen, die eine Immobilie oder ein Grundstück vermieten oder verpachten. Auf Seite 1 sind Angaben zur Größe, Umfang und weiteren Fakten der Immobilie oder des Grundstücks zu machen. Auf Seite 2 sind die Kosten anzugeben, die im Zusammenhang mit der Immobilie oder dem Grundstück stehen. Dazu gehören Reparaturen, Kreditzinsen, Notar- und Grundbuchgebühren, Hausnebenkosten, die Absetzung durch Abnutzung für Gebäude und Bürokosten.

In der letzten Anlage - Anlage V - werden Angaben zur Altersvorsorge gemacht.

Pauschbeträge sind leicht anzugeben

Besonders wichtig ist: Besonders praktisch sind die Angaben zu den sogenannten Pauschbeträgen. Dabei geht es um Summen, die Sie pauschal von der Steuer absetzen können. Bei den Pauschbeträgen fordert das Finanzamt keine schriftlichen Belege. Diese sind jedoch aufzubewahren, falls irgendwann in den kommenden zehn Jahren nach der Antragstellung Fragen aufkommen sollten.

Die Pauschbeträge umfassen die Entfernungspauschale zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte, die je Kilometer 0,30 Euro beträgt. Diese ist unter der Anlage N unter “Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte” einzutragen (Zeilen 31 bis 39). Hier werden vom Finanzamt maximal 4.500 Euro berücksichtigt.

Die Pauschale für Umzugskosten liegt für einen Single bei 764 und bei Verheirateten bei 1.528 Euro. Der Erhöhungsbetrag pro Kind und sonstige Angehörige liegt bei 337 Euro  Diese lassen sich in der Anlage N unter “Weitere Werbungskosten” angeben (Zeile 46), so die Buhl Data Service GmbH.

Arbeitsmittel, die im Zusammenhang mit dem Beruf angeschafft wurden, werden vom Finanzamt ebenfalls berücksichtigt. Dabei geht es um Anschaffungen von PCs, Fachliteratur oder auch Büromöbel. Diese sind unter der Anlage N unter “Aufwendungen für Arbeitsmittel” einzutragen (Zeile 41). Hierbei werden maximal 110 Euro als Ausgaben berücksichtigt.

Die Kontoführungsgebühren lassen sich ebenfalls steuerlich absetzen, aber lediglich in einer Gesamthöhe von 16 Euro. Diese sind unter der Anlage N unter “Weitere Werbungskosten” anzuführen (Zeilen 46 bis 48). Unter dieser Rubrik, also “Weitere Werbungskosten”, können auch Bewerbungskosten angegeben werden. Berücksichtigt werden schriftliche Bewerbungen mit je 8,50 Euro und Bewerbungen per E-Mail mit 2,50 Euro.

Als letztes lassen sich in der Anlage N unter “Aufwendungen für Arbeitsmittel” (Zeile 41) Berufsbekleidungen zwischen insgesamt 150 bis 200 Euro absetzen. Dazu zählen beispielsweise Sicherheitsschuhe bei Arbeitern, weiße Arztjacken für Ärzte oder geeignete Kleidungen für Handwerker. Allerdings sind beispielsweise modische Anzüge relativ selten abzusetzen, da diese auch im Privatbereich getragen werden können.

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