Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Land Baden-Württemberg angewiesen, in Stuttgart Dieselfahrverbote für Autos mit der Abgasnorm Euro 5 zu erlassen. Sollte dies bis zum 1. Juli nicht geschehen, werde ein Zwangsgeld von 10.000 Euro fällig, teilte das Gericht am Montag mit. Es gab damit einer Klage des Lobbyvereins Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. (Az.: 17 K 1582/19)
Der Beschluss steht in einer Reihe früherer Gerichtsentscheidungen. So hatte die DUH bereits im Juli 2017 und Februar 2018 entsprechende Beschlüsse vor Gericht erwirkt.
Dem Land stehe auch offen, auf Fahrverbote zu verzichten, wenn in Stuttgart die gesetzlichen Grenzwerte auf anderem Weg erreicht würden, erklärte das Gericht. Bislang sei das aber nicht gelungen. Trotz einer neuen Busspur und der Reform des öffentlichen Nahverkehrs können die Stickoxid-Grenzwerte nach Prognosen auch im laufenden Jahr und 2020 nicht eingehalten werden.
Diesel der Kategorie Euro 4 und schlechter dürfen seit dem Jahreswechsel die innerstädtische Umweltzone in Stuttgart nicht mehr befahren; seit dem 1. April gilt dies auch für die Einwohner der Landeshauptstadt Baden-Württembergs.
In der Vergangenheit hatte es in Stuttgart die bundesweit ersten Demonstrationen gegen Diesel-Fahrverbote gegeben.
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