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Verfehlungen in Unternehmen: EU stärkt Rechte von Whistleblowern

Lesezeit: 3 min
28.05.2019 17:16
Ein Whistleblower erhebt schwere Vorwürfe gegen ein Tochterunternehmen des mittelständischen Anlagenbauers M+W. Währenddessen hat die EU per Gesetz die Rechte von Whistleblowern erheblich gestärkt.
Verfehlungen in Unternehmen: EU stärkt Rechte von Whistleblowern
Whistleblower sollen eine wichtige Rolle bei der Strafverfolgung auf EU-Ebene spielen. (Grafik: EU-Kommission)

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Ein Whistleblower des Stuttgarter Anlagenbauers M+W wirft dem mittelständischen Unternehmen Korruption und Vertuschung vor. Das indische Tochterunternehmen MW India soll  “Daten zur Identifizierung von Arbeitern, Angestellten und Vertragsbediensteten absichtlich verborgen” haben, um Sozialversicherungsbeiträge und Steuerzahlungen zu unterbinden, berichtet das Handelsblatt. Doch dabei geht es um Zahlungen für Arbeiter, die bei Subunternehmen tätig waren.

Die indische Steuerbehörde verlangt nun eine Nachzahlung in Höhe von 14,4 Millionen Euro. Die Rentenkasse verlangt hingegen eine zusätzliche Nachzahlung von 16 Millionen Euro. Doch der CEO der M+W Group, Peter Schönhofer, weist die Vorwürfe zurück. Die Forderungen der indischen Behörden würden auch “falschen Berechnungen” beruhen, denn die betroffenen Zahlungen würden Subunternehmer betreffen, für die die M+W Group nicht verantwortlich sei. “Die Forderungen sind daher ungerechtfertigt, und wir haben Rechtsmittel zu unserer Verteidigung ergriffen”, so Schönhofer.

Es bleibt unklar, ob die gesamten Vorwürfe sich erhärten. Allerdings wird deutlich, welche Rolle firmeninterne Whistleblower bei der Aufdeckung von Missständen bei deutschen Unternehmen spielen könnten. In diesem Zusammenhang genießen Whistleblower mittlerweile einen erweiterten Rechtsschutz.

EU stärkt Rechte von Whistleblowern

Das Europaparlament hatte sich im April 2019 sich für einen besseren Schutz von Whistleblowern in der EU ausgesprochen. “Endlich bekommen Whistleblower die Anerkennung, die ihnen für ihren Dienst am Allgemeinwohl zusteht”, so der EU-Abgeordnete Sven Giegold.

Bei Whistleblowing geht es um das Aufdecken und Weitergeben von Missständen oder kriminellen Machenschaften durch Insider, die meist als Mitarbeiter einen privilegierten Zugang zu Informationen haben.

Anwendung findet das Gesetz unter anderem bei Verstößen gegen EU-Recht im Bereich der Geldwäsche, der Unternehmensbesteuerung, beim Datenschutz, bei der Lebensmittel- und Produktsicherheit, beim Umweltschutz und der nuklearen Sicherheit. Bevor die Regeln in Kraft treten, müssen die EU-Staaten noch einmal zustimmen.

Angesichts mehrerer Skandale wie dem Facebook-Datenleck, die erst durch Whistleblower öffentlich geworden waren, hatte die EU-Kommission vor einem Jahr einen Vorschlag zum einheitlichen Schutz der Hinweisgeber vorgelegt. Bislang gab es nur in zehn EU-Staaten Regeln, die Whistleblower umfangreichen Schutz garantieren.

Den Weg, wie Whistleblower Verstöße gegen EU-Recht künftig melden, können sie frei wählen. Sie werden nicht verpflichtet, sich als erstes an eine Stelle in ihrem eigenen Unternehmen zu wenden, so die dpa. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen eine solche Stelle zwar einrichten. Die Hinweisgeber können sich aber auch an eine zuständige Behörde wenden. In bestimmten Fällen kann der Whistleblower sich auch direkt an die Öffentlichkeit wenden - etwa über die Medien. Die neuen Regeln sollen Whistleblower außerdem vor Kündigungen und anderen Repressalien durch ihre Arbeitgeber schützen.

Whistleblowing-Report beklagt Missstände in Deutschland

Die im schweizerischen Chur ansässige Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) und die EQS-Gruppe veröffentlichten Mitte Mai 2019 den Whistleblowing-Report.  Gesetzes- und Regelverstöße am Arbeitsplatz kommen dem Report zufolge sehr häufig vor: In knapp vierzig Prozent der Betriebe in vier europäischen Ländern haben Mitarbeiter im vergangenen Jahr Unregelmäßigkeiten gemeldet - darunter Steuerverstöße, Geldwäsche und sexuelle Belästigung. Das hat eine Befragung von knapp 1.400 privaten und öffentlichen Unternehmen mit je mehr als 20 Mitarbeitern in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und der Schweiz ergeben.

Deutsche Unternehmen sollen einer Mitteilung zum Whistleblowing-Report besonders betroffen sein: “Mit gut 43 Prozent sind im Ländervergleich in den befragten deutschen Unternehmen 2018 am häufigsten Missstände aufgetreten, gefolgt von den britischen (40 Prozent), französischen (38 Prozent) und schließlich den Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz (35 Prozent).”

Im rechnerischen Schnitt gab es 18 Missstandsmeldungen pro Firma, wie Studienleiter Christian Hauser sagte. In großen Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern wurden mehr Unregelmäßigkeiten gemeldet als in kleinen und mittelständischen Betrieben. Das sei auch nicht verwunderlich, sagte der Professor für Betriebswirtschaft. “Je mehr Leute Sie haben, desto häufiger wird gegen Vorschriften verstoßen.”

In nicht wenigen Fällen geht es dabei um beträchtliche Summen: So meldeten knapp 18 Prozent der 350 befragten deutschen Unternehmen Schäden von mehr als 100.000 Euro. Warum in deutschen Unternehmen am häufigsten Verstöße gemeldet wurden, ist unklar - das haben die Wissenschaftler nicht untersucht. Ebenfalls nicht abgefragt wurde, welche Missstände am häufigsten auftreten.

Bisher aber haben viele Unternehmen in den vier Ländern noch kein Meldesystem für Fehlverhalten von Mitarbeitern, obwohl das europäische Parlament im April eine Direktive zum Schutz von Hinweisgebern beschlossen hat, der zufolge Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern künftig Meldestellen für Verstöße einrichten müssen. In Deutschland haben demnach bisher 56 Prozent der Unternehmen eine solche Meldestelle, in Frankreich 53 Prozent.

“Wenn ein Unternehmen eine solche Meldestelle einrichtet, bekommt es auch mehr Meldungen”, sagte Hauser. Etwa die Hälfte dieser Hinweise führte dann tatsächlich zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten. Ein gar nicht so kleiner Anteil dieser Meldungen erwies sich allerdings als Mobbing: In den befragten deutschen Firmen handelte es in knapp 13 Prozent dieser Hinweise um Anschwärzen von Kollegen oder Chefs.


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