Chinesische Investoren stürzen sich auf in Not geratene Mittelständler. Beispiele gibt es viele: Die Firma Putzmeister, führend im Bereich der Betonpumpen, wurde von der chinesischen Firma Sany aufgekauft. Lenovo hat den Elektronikkonzern Medion übernommen. Einer der weltweit größten Gabestaplerkonzerne, Kion, hat in der Firma Weichai Power einen neuen Investor gefunden, berichtet das FMM-Magazin.
Die chinesischen Konkurrenten suchen sich mit Unterstützung der Regierung Zugriff und Kontrolle auf Technologien aus Europa und Deutschland. Die chinesischen Direktinvestitionen in die EU sind innerhalb eines Jahres um 135 Prozent gestiegen. In Deutschland gab es einen Anstieg von 2007 bis 2010 um 87 Prozent (siehe Grafik).
In einer Studie der Technischen Universität München und der München Innovation Group wurden 50 chinesische Unternehmen analysiert. Die Forscher fanden heraus, dass deren Vorgehensweise vor allem darauf abzielt, durch Standorte in Deutschland Erfahrungen zu sammeln sowie Zoll- und Einfuhrbeschränkungen in die EU zu umgehen.
Die EU versucht sich ihrerseits dagegen zu wehren: Durch Schutzzölle sollen bestimmte Branchen, vornehmlich die Elektroindustrie und die Telekommunikation, von den chinesischen Billigproduzenten abgeschirmt werden (mehr hier). Die mit der Geldpresse subventionierten chinesischen Firmen drängen auf den europäischen Markt. Dabei nimmt die Regierung in China die Herausbildung einer gigantischen Kreditblase in Kauf (hier).
Die Wirtschafts- und Finanzkrise habe die Übernahme der deutschen Unternehmen „erleichtert“, heißt es in der Studie. Auch in den kommenden Jahren werde es zu Übernahmen kommen. Die Investitionen steigen weiter. In den meisten Fällen führe das aber eher zu einer Weiterentwicklung der bestehenden Firmen, als zu einer bloßen Übernahme. Es sei auch nicht selten, dass das deutsche Management im Unternehmen bestehen bleibe, so die Studie.
Das größte „Risiko“ bestehe allerdings in einem drohenden Wissensverlust, wenn deutsche Unternehmen durch Insolvenzen oder Fusionen den „Abfluss von wichtigen Schutzrechten“ und „geistigem Eigentum“ nicht verhindern können.