Politik
Es geht um viel Geld

Macron gegen Trump: Es geht nicht um den Iran, sondern um die Digitalsteuer

Beim aktuellen Streit zwischen den USA und Frankreich geht es faktisch nicht um den Iran, sondern vor allem um eine neue französische Digitalsteuer, die sich gegen US-amerikanische Internetkonzerne richtet.
26.08.2019 14:05
Lesezeit: 3 min

Die überraschende Einladung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron an den iranischen Außenminister Mohammed Zarif hat in den USA für Empörung gesorgt. Die ehemalige UN-Botschafterin der USA, Nikki Haley, hält die Einladung für “völlig respektlos” gegenüber US-Präsident Donald Trump und den anderen Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten. “Der Iran unterstützt den Terrorismus auf Schritt und Tritt und verfolgt weiterhin den Ansatz ,Tod den USA’. Dieser Schritt von Macron war sehr manipulativ und sehr unaufrichtig”, teilte Haley über den Kurznachrichtendienst Twitter mit.

Trita Parsi, Gründer des National Iranian American Council (NIAC), reagierte auf Haleys Twitter-Nachricht mit den Worten: “Die Neocons in Trumps Umgebung zeigen ihr wahres Gesicht. Sie behaupten, der maximale Druck sei darauf gerichtet, eine neue Verhandlungsrunde zu erreichen. Wenn das wahr wäre, hätten sie Macrons Einladung an Zarif nach zum Besuch am # G7Biarritz, begrüßen sollen. Stattdessen sind sie wütend. Weil sie nicht reden wollen. Sie wollen Krieg.” 

Die außerplanmäßige Ankunft von Zarif im Küstenort Biarritz am frühen Sonntag hatte die G7-Delegationen überrascht. “Wenn die Franzosen den iranischen Außenminister Zarif tatsächlich zu den G7-Staaten eingeladen haben, ohne die USA zu konsultieren, wäre dies ein Signal großer Schwäche gegenüber dem Iran und schrecklich respektlos gegenüber Präsident Trump”, so US-Senator Lindsey Graham über Twitter

“Die aktive Diplomatie des Irans im Streben nach konstruktivem Engagement geht weiter”, teilte Zarif über Twitter mit. Er hätte am Rande des Gipfels intensive Gespräche mit dem französischen Außenminister Jean-Yves Le Drian und Macron geführt. 

Was wie ein Disput zwischen Trump und Macron über den Umgang mit dem Iran aussieht, hat bei näherer Betrachtung einen rein wirtschaftlichen Hintergrund. 

Frankreich attackiert USA mit Digitalsteuer

Das französische Parlament hatte im Juli die sogenannte Gafa-Steuer beschlossen. Diese sieht vor, Steuern auf digitale Umsätze von Google, Amazon, Facebook und Apple zu erheben. Österreich, Spanien, Italien und Großbritannien hatten zuvor auch angekündigt, ein derartiges Gesetz zur Besteuerung der US-amerikanischen Digitalkonzerne verabschieden zu wollen. Trump hatte die Gafa-Steuer scharf kritisiert. “Die Struktur der neuen Steuer und die Erklärungen der Verantwortlichen lassen durchblicken, dass Frankreich mit dieser Steuer auf ungerechte Weise gewisse amerikanische Technologie-Konzerne angreift”, so Trump. Er kündigte Vergeltungsmaßnahmen an.

Peter Hiltz, Direktor der Abteilung International Tax Policy and Planning von Amazon, meint, dass die Steuer “negative Auswirkungen auf Amazon und Tausende von kleinen und mittleren Unternehmen haben wird”, die mit Amazon zusammenarbeiten, berichtet La Tribune. Etwa 58 Prozent des Umsatzes von Amazon erfolgen über die Zusammenarbeit mit Partnern. Besonders problematisch wird sein, dass die Gafa-Steuer rückwirkend erhoben werden soll. 

Der verabschiedete Gesetzestext sieht vor, eine Umsatzsteuer von drei Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2019 von Unternehmen zu erheben, die mit ihren digitalen Aktivitäten weltweit einen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro und mehr als 25 Millionen Euro auf französischem Boden erzielen. In Frankreich wären dem Gesetz zufolge 30 Unternehmen betroffen, von denen die meisten US-amerikanische Unternehmen sind, so Le Figaro

Komplizierte Steuerpolitik in der EU

Innerhalb der EU entscheidet jeder Mitgliedstaat zum größten Teil über seine Steuerpolitik. Die Körperschaftsteuer kann daher für bestimmte EU-Länder, die Unternehmen ein besonders vorteilhaftes Steuersystem bieten, einen Attraktivitätshebel darstellen. Im Allgemeinen hat der Steuerwettbewerb beispielsweise die Körperschaftssteuersätze seit den 1990er Jahren tendenziell gesenkt.

Die digitalen Großunternehmen nutzen dies aus, um ihre Steuern möglichst gering zu halten. Sie bieten ihre Dienste über das Internet an,  können aber ihren Hauptsitz, und damit ihre Gewinne, in einem anderen Land als dem ihrer Nutzer ansiedeln. Ihr Modell basiert auf Algorithmen und Datenbanken. In den europäischen Ländern beruhen die geltenden Vorschriften zur Besteuerung von Gewinnen jedoch auf dem Grundsatz der Berücksichtigung der Betriebsstätte. Mit anderen Worten: das Unternehmen zahlt Steuern auf seine Gewinne in dem Land, in dem es physisch präsent ist. So erzielte Google France im Jahr 2017 einen Umsatz von 325 Millionen Euro und zahlte in Frankreich Steuern in Höhe von 14 Millionen Euro. Infolgedessen unterliegen digitale Unternehmen in der EU im Durchschnitt einem Steuersatz, der halb so hoch ist wie der für traditionelle Unternehmen, so die EU-Kommission. Dies schafft ungünstige Wettbewerbsbedingungen und entzieht den Mitgliedstaaten erhebliche Steuereinnahmen.

Daher stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien diese Unternehmen zu besteuern sind, damit sie ihren gerechten Steueranteil in den Staaten zahlen, in denen sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Auf der Grundlage eines gemeinsamen Vorstoßes der französischen und deutschen Wirtschaftsminister, der von ihren italienischen und spanischen Amtskollegen unterstützt wurde, hat die Europäische Kommission am 21. März 2018 eine Gesetzesvorlage für digitale Dienstleistungen (TSN) vorgelegt.

Die Idee war, in allen EU-Mitgliedstaaten bis zu drei Prozent des Umsatzes zu besteuern, der durch bestimmte digitale Aktivitäten erzielt wird: der Verkauf von Personaldaten, der Verkauf von Online-Werbeflächen, die auf die von ihnen bereitgestellten Daten abzielen, und die Dienste, die die Interaktion zwischen Benutzern ermöglichen und den Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen ihnen erleichtern. 

Allerdings konnte auf EU-Ebene kein Kompromiss erzielt werden. Die Zuständigkeit für die Erhebung von Digitalsteuern bleibt nach wie vor bei den nationalen Regierungen. Das Problem ist, dass die europäische Steuerpolitik nicht dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, sondern einem besonderen Verfahren unterliegt. Der Rat der EU, in dem die Minister der Mitgliedstaaten sitzen, muss das Europäische Parlament konsultieren. Die Stellungnahme des Parlaments ist jedoch nicht bindend. Es ist daher Sache der Wirtschaftsminister, auf der Grundlage eines Vorschlags der EU-Kommission zu diskutieren und einem Gesetz zuzustimmen. Und im Steuerbereich verlangen die Verträge, dass die Mitglieder des Rates einstimmig einen Text annehmen. Dieses komplizierte Gesetzgebungsverfahren veranschaulicht, wie schwer es ist, auf EU-Ebene Gesetze zu verabschieden. 

Logischerweise waren vor allem jene EU-Staaten gegen die TSN-Gesetzesvorlage, die die Hauptsitze der US-Technologiegiganten in Europa beherbergen. So befinden sich die Hauptsitze von Google und Facebook in Irland und der Hauptsitz von Amazon in Luxemburg. Frankreich hat mit seiner Gafa-Steuer zumindest einen Anstoß für die Erhebung einer Digitalsteuer gegeben. Es bleibt abzuwarten, welche EU-Regierungen diesem Beispiel folgen werden. 

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