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Bloggerin macht einen Scherz: Hausdurchsuchung mit acht Mann

Bloggerin macht einen Scherz: Hausdurchsuchung mit acht Mann. (Dieser Artikel ist nur für Abonnenten zugänglich.)
18.04.2013 13:31
Lesezeit: 4 min

Eva Ihnenfeldt ist eine resolute, aber freundliche Frau. Sie hat Sinn für Humor. Sie zahlt ihre Steuern regemäßig, und sorgt mit ihrem Unternehmen, der PR-Agentur SteadyClicks, dafür, dass Deutschland trotz Krise erfolgreich ist. Sie lebt in Dortmund.

Ihnenfeldt ist eine von zwei Geschäftsführern bei der Business Academy Ruhr, die das Unternehmen aus eigener Kraft aufgebaut haben. Neun Dozenten arbeiten dort als freie Mitarbeiter. Alle Schulungen werden mit einem IHK-Zertifikat abgeschlossen. „Wir bringen die guten alten Journalisten technisch auf den neuesten Stand“, sagt Ihnenfeldt.

Die Unternehmerin ist technologie-affin. Daher betreibt sie einen kleinen Blog, um das Geschäft ihrer Firma zu unterstützen. Sie ist bei ihren Nachbarn beliebt, ist außer einigen Strafzetteln wegen Falschparkens noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.

Das änderte sich schlagartig am Dienstagmorgen.

Um 8 Uhr klingelt es. Eva Ihnenfeldt erwartet keinen Besuch. Sie öffnet. Vor der Tür stehen drei Beamte der Kriminalpolizei und ein Beamter des Ordnungsamts. Sie sagen: „Polizei. Wir haben einen Beschluss für eine Hausdurchsuchung. Bitte lassen Sie uns in Ihre Wohnung!“

Ihnenfeldt fällt aus allen Wolken. Sie überlegt, was sie falsch gemacht haben könnte? Jemanden beleidigt? Ein Rechnung versehentlich falsch gestellt? Es hatte sich doch niemand beschwert. Sie hatte keine Mahnungen herumliegen, niemand hatte ihr mögliche rechtliche Schritte angedroht.

Ihnenfeldt wollte gerade frühstücken und ist noch im Bademantel.

Ohne sie zu fragen, zücken die Beamten eine Kamera und fotografieren Frau Ihnenfeldt. Im Bademantel.

Eva Ihnenfeldt ist so perplex, dass sie nicht reagiert. Der Unternehmerin war zunächst auch gar nicht klar, worum es geht. „Ich wusste nur eines: Ich habe nichts Unrechtes getan!“, sagt sie zwei Tage später den Deutschen Wirtschafts Nachrichten, immer noch aufgebracht.

Nach dem unfreiwilligen Foto-Shooting wird Ihnenfeldt ein Schriftstück vom Amtsgericht Lübeck überreicht. Darin wird bestätigt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen sie angeordnet worden ist. Der Tatverdacht: Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen. Das Schreiben ist datiert auf den 09.01.1201. „Das Schreiben stammt wohl aus dem Mittelalter“, sagt Ihnenfeldt mit Galgenhumor.

Die Unternehmerin wird verdächtigt, „unbefugt eine am inländischen oder ausländischen Grad zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung geführt zu haben, indem sie den käuflich erworbenen Titel‚ Dr. h.c. of Ministry MDLC Institute (USA)‘ im Internet, nämlich auf der Seite ‚www.Steadynews.de‘ verwendete“, heißt es in dem Schreiben des Amtsgerichts Lübeck. Unterschrieben ist der Durchsuchungsbeschluss von Richter Jörg Hentschel.

„Der Tatverdacht beruht auf einer Internetrecherche“, steht in dem Papier. Und da keine „milderen Ermittlungsmaßnahmen“ zur Verfügung stünden, müsse in die Grundrechte der Verdächtigten eingegriffen werden, dies sei „verhältnismäßig“. Die Tat sei zwar nicht schwer und es drohten nur eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Doch der Verdachtsgrad sei sehr hoch, so das Amtsgericht.

Die Beamten nehmen Ihnenfeldt das Portemonnaie ab und überüfen die Visitenkarten, die drin stecken. Sie fragen nach dem Schreibtisch der Unternehmerin. Einer der Polizisten wühlt auf dem Schreibtisch herum, öffnet die Laden, sucht nach Indizien, mit der er Ihnenfeldt des „Missbrauchs von Titeln“ überführen könnte.

Wie Ihnenfeldt im Zuge der Aktion herausfand, hatten sich die  Polizisten zuvor schon bei den Nachbarn über sie erkundigt.

Als die Polizisten schließlich erklären, dass es um einen angeblichen Titel-Missbrauch geht, geht Ihnenfeldt ein Licht auf:

Die Beamten sind gekommen, weil sie auf ihrem Blog einen Scherz gemacht hatte!

Eva Ihnenfeldts Kinder hatten ihr am 3. März 2012 zum Geburtstag als Scherz einen Doktortitel geschenkt hatten. Es handelte um einen Ehrendoktor-Titel des MDLC Institute, die sich mit der Verleihung von Ehrendoktor-Würden finanzieren. Das Verfahren wird in Lübeck geführt, da die Titel dieses Institut von einer Person in Lübeck vermittelt wurden. Das macht Lübeck zum Tatort, sagte ein Sprecher des Lübecker Amtsgerichts den Deutschen Wirtschafts Nachrichten.

Die Unternehmerin Ihnenfeldt hatte über ihren Ehrendoktor-Titel auf ihrer Webseite SteadyNews.de einen satirischen Blog-Artikel geschrieben. Darin heißt es etwa:

„Sollte ich mir also zum Geburtstag einen Ehrendoktortitel gönnen? Meine Kinder fanden die Idee gut und wollten sich an der Aktion gern beteiligen. Auch mein Ex-Mann, der ja ein ‚richtiger‘ Doktor ist, lachte und ermunterte mich zu diesem Schritt.“

Es ist also offenkundig, dass die Unternehmerin den Doktortitel als Scherz betrachtete. Und sie hat sich niemals im Ernst fälschlich als Doktorin ausgegeben. Ihnenfeldt wundert sich, warum die Polizei wegen einer solche Groteske bei ihr aufschlägt.

Wurde sie von jemandem angezeigt? Sind da wieder einige Stasi-Gestapo-Traditionen zum Leben erwacht?

In ihrem Blog-Artikel erwähnt sie die Ehrendoktoren Dr. h.c. Wolfgang Thierse, Dr. h.c. Joachim Gauck, Dr. h.c. Carsten Maschmeyer. „Will man mich als fröhliche Bloggerin zurechtweisen und ein wenig einschüchtern?“

Für Ihnenfeldt ist die Sache kein Spaß. Denn der Zugriff der Behörden ist massiv: Zeitgleich zur Hausdurchsuchung durchsuchten vier Beamte Ihnenfeldts Büro. Da Ihnenfeldt Journalistin ist, müssten ihre Redaktionsräume in einem solchen Fall eigentlich vor einem staatlichen Eingriff geschützt sein. Doch auch dort wurden Schreibtisch, Ablagen und Schränke durchsucht. Die Beamten beschlagnahmten die Ehrendoktor-Urkunde, die dort an der Wand hing, und die Unterlagen zum Erwerb des Titels.

Später auf dem Polizei-Präsidium war es den Beamten sichtlich peinlich, eine offenkundig harmlose Frau zu belästigen. Ihnenfeldt ließ sich auch das peinliche Foto von sich zeigen. „Zu komisch, wirklich wie im Tatort: ungekämmte Verdächtige barfuß im Schlafrock neben der adretten Polizistin“, sagt sie. Das Foto blieb jedoch im Besitz der Behören. Trotz aller Komik betrachtet die Journalistin das Foto als Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte.

Ihnenfeldt hat auch den „Deutscher Journalisten Verband-NRW“ informiert und um Schutz vor solchen Praktiken gebeten. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das Grundgesetz aushebeln darf, weil sich jemand schriftlich in einem Blog-Beitrag über einen Dr. h.c. Scherzartikel lustig macht“, sagt sie.

Fazit: Acht Beamte - vom Steuerzahler finanziert - werden ausgeschickt, um auf der Grundlage einer Internet-Recherche eine harmlose Bürgerin ausfindig zu machen, die sich auf ihrem Blog zum Spaß einen Doktor-Titel gekauft hat und darüber berichtet. Wegen eines solchen Delikts wird der Staatsapparat in Bewegung gesetzt, als ginge es um einen Drogendealer oder Finanzbetrüger. Haben denn die Behörden in NRW nichts Wichtigeres zu tun? Sind wir heute in Deutschland schon wieder so weit, dass es reicht, jemanden anzuschwärzen, und dann marschieren acht Mann auf - auf Grundlage einer Internet-Recherche? Was hat sich eigentlich der Richter gedacht, als er den Durchsuchungsbefehl unterschrieben hat? Liest der solche Papiere überhaupt?

Wir wollen eines hoffen: Dass es sich um einen Ausrutscher handelt, um eine Verkettung von unglücklichen Umständen, um besonders viel Dummheit an irgendeiner Stelle. Und dass es sich nicht um eine neue Methode handelt, die der  Staat sich einfallen hat lassen, um Bürger und Journalisten einzuschüchtern. Die jüngste Hexenjagd auf angebliche Steuersünder, die besonders den Klassenkampf gegen Unternehmer befeuert (Sigmar Gabriel) hat gezeigt, dass der Staat etwas aus der Kontrolle zu geraten scheint.

Eva Ihnenfeldt will die Aktion auf keinen Fall auf sich beruhen lassen: „Das lass ich mir gern auch Geld kosten – und wenn ich eine Crowd-Funding Aktion starten muss.“ Ihr Blog-Artikel sei in keiner Weise illegal gewesen und habe auch zu keiner illegalen Handlung aufgerufen. Zudem will Ihnenfeldt ihre Doktor-Urkunde zurück. Diese war ein Geburtstagsgeschenk ihrer Kinder. Sie will die Urkunde wieder in ihrem Büro aufhängen.

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