Kaum hatte Uli Hoeneß sich am Dienstag zu Wort gemeldet und von einem schweren Fehler hinsichtlich seiner Steuererziehung gesprochen, folgen schon die nächsten schwerwiegenden Berichte. Informationen, die dafür sprechen, dass es schon vor der Selbstanzeige des Bayern-Managers Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft gab. Wie die SZ berichtet, wurde Hoeneß am 20. März vorläufig verhaftet. Dank einer gezahlten Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro kam er dann wieder frei. Ursprünglich soll sogar eine Kaution in Höhe von sieben Millionen Euro gefordert worden sein. Im Anschluss an die Freilassung musste der Bayern-Manager zweimal die Woche bei den zuständigen Behörden melden.
Die Verhaftung und die Hausdurchsuchung im Fall Hoeneß sprechen dafür, dass es bereits vor dessen Selbstanzeige erste Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegeben hat. Normaler Weise geschieht dies bei einer Selbstanzeige nicht. So kann eine Selbstanzeige beispielsweise nur strafbefreiend sein, wenn die Selbstanzeige getätigt wurde, bevor die Tat entdeckt wurde. Darüber hinaus ist entscheidend, ob Fehler bei der Selbstanzeige gemacht wurden und die Angaben korrekt waren. Die Durchsuchungen in Hoeneß Haus könnten auch Dinge zu Tage gefördert haben, die der Bayern-Manager bei seiner Selbstanzeige nicht angegeben hatte.