Seit Dezember 2000 haben insgesamt 79 Abgeordnete des Landtags Bayern dank einer Sonderregelung den eigenen Verwandten Jobs in ihren Büros verschafft. Bezahlt wurden diese vom Steuerzahler. Bis zu 7.500 Euro standen jedem Abgeordneten dafür monatlich zur Verfügung. Eine Verschwendung der Steuergelder zugunsten der eigenen Familien.
Vor einer Woche trat der CSU-Fraktionschef Georg Schmid zurück. Eine öffentliche Debatte über die Anstellung seiner Frau als Sekretärin war entbrannt. Jahrelang hatte er sie mit Steuermitteln bezahlt. Und wie sich kurz darauf zeigte, war er nicht der einzige Abgeordnete, der noch immer Verwandte 1. Grades angeheuert hatte (hier). Insgesamt 17 Abgeordnete seiner Partei hatten zu diesem Zeitpunkt auf diese Weise Vetternwirtschaft betrieben.
Wie sich nun zeigt, ist dies jedoch kein Einzelfall, der nur in CSU-Kreisen auftrat. Auf einer Pressekonferenz teilte die Landtags-Präsidentin Barbara Stamm am Freitag mit, dass seit Dezember 2000 79 Abgeordnete des bayerischen Landtags von der Sonder-Regelung Gebrauch machten. Die sogenannte Altfallregelung, die es erlaubte Das Arbeitsverhältnis von Familienangehörigen weiterhin fortzuführen, wenn es vor dem Jahr 2000 abgeschlossen worden war.
Wie aus der vom Landtags-Präsidium veröffentlichten Liste hervorgeht, beendeten beispielsweise 32 Abgeordnete das Arbeitsverhältnis mit ihren Familienmitgliedern bzw. engen Verwandte erst in der 14. Wahlperiode (1998-2003): 17 davon waren CSU Abgeordnete, 14 SPD und ein Fraktionsloser (bis 199 Grüne).
Bis 2008 beendeten schließlich weitere 30 Parlamentarier die alten Anstellungsverträge mit ihren engen Verwandten. Übrig blieben dann nur mehr 17 Abgeordnete - alle von der CSU - die diese Arbeitsverhältnisse noch mindestens bis zum Beginn der Debatte Ende Mai fortführten.
Allein für diese verbliebenen Arbeitsverhältnisse der 17 CSU-Abgeordneten wären bei einem monatlichen Gehalt von 3.000 Euro für die Verwandten innerhalb der vergangenen 13 Jahren eine Summe von acht Millionen Euro zusammengekommen. Geld, das letztlich durch Steuermittel zur Verfügung gestellt wurde.
Da aber insgesamt 79 Abgeordnete unterschiedlich lang die Sonderregel genutzt haben, kann locker von einem zweistelligen Millionenbetrag gesprochen werden, der so in die Familien der Abgeordneten floss.