Deutschland

Fiskalpakt zwingt Bundesländer zu weiteren Sparmaßnahmen

Zusätzlich zur bisherigen Schuldenbremse kommen mit dem Fiskalpakt weitere Herausforderungen auf die deutschen Bundesländer zu: Sie müssen zusätzliche Sparpläne vorlegen. Denn die Defizitobergrenze des Fiskalpaktes errechnet sich aus der Summe der Budgets von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Sozialversicherung. Also müssen auch die Länder wieder sparen.
29.05.2012 00:54
Lesezeit: 1 min

Will Deutschland sich in Zukunft an den noch nicht ratifizierten Fiskalpakt halten, darf es in Zukunft - voraussichtlich ab 2014 - bei seinem strukturellen Defizit die Obergrenze von 0,5 Prozent der jährlichen Wirtschaftskraft nicht überschreiten. Doch der Fiskalpakt hat nicht nur Folgen für den Bund, sondern stellt in Zukunft auch die Bundesländer vor weitere Herausforderungen.

Bezüglich der im Fiskalpakt festgeschriebenen Defizitgrenze ist nämlich nicht nur die Verschuldung des Bundes ausschlaggebend, sondern die Summe der Budgets von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Sozialversicherungen. Dies bedeutet für die Bundesländer, dass sie neben der Schuldenbremse, die vorsieht, dass die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen, weitere Einsparungen vornehmen müssen, um den Gesamtetats Deutschlands unter der Obergrenze von 0,5 Prozent zu halten. Zumal die Bundesländer hinsichtlich der Schuldenbremse keinen expliziten Schuldenabbauplan bis 2020 vorlegen müssen. Dies ändert sich nun mit dem Fiskalpakt. „Die Länder wären autonom, sich einen Abbaupfad zu geben", sagte ein Regierungsvertreter. Kontinuierlich sollen die Defizite gegen Null gesenkt werden. Ein unabhängiger Rat und der Stabilitätsrat von Bund und Ländern werden regelmäßig prüfen, ob die Vorgaben eingehalten werden. Auf diese Maßnahmen einigte sich die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern in ihrem Eckpapier.

Nichts desto trotz gibt es in einigen Bundesländern Bedenken. Sie fürchten, dass der Fiskalpakt strenger als die Schuldenbremse sei und sie so zu weiteren Sparmaßnahmen zwingen würde. Außerdem sei noch nicht klar, wer im Falle einer Nicht-Einhaltung der Defizitregel des Fiskalpaktes hafte. Noch stärkere Sparmaßnahmen würden einige Bundesländer fast handlungsunfähig machen. Zudem heißt es bei dem von der Arbeitsgruppe entworfenen Eckpapier, dass die Haushaltslage der Kommunen bei den Schuldenregeln für die Länder zwar außen vor bleibe, aber noch immer hätten die Länder die gesamtstaatliche Verantwortung für die Gemeinden und der Bund für die Sozialversicherungen.

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