Deutschland

Drohnen gekauft: Deutsche Bahn kann künftig Kunden überwachen

Lesezeit: 2 min
26.05.2013 02:04
Die Deutsche Bahn testet drohnenähnliche Fluggeräte, mit denen Bürger überwacht werden können. Jedes Gespräch und jedes Treffen auf einem Bahnhof kann damit aufgezeichnet werden. Offiziell geht es nur um Graffiti-Sprayer. Dafür sind die Geräte jedoch zu teuer. Alle Aufzeichnungen sollen „gerichtsfest“ sein – für welche Vergehen auch immer.
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Künftig könnte es für die Bürger gefährlich werden, sich auf dem Gelände der Deutschen Bahn mit anderen Menschen zu treffen. Einem Bericht der Bild am Sonntag zufolge testet die Deutsche Bahn neuen Micro-Drohnen: Sie tragen nicht das Hoheitsabzeichen der Deutschen Luftwaffe, sondern das schmucke DB-Logo der Deutschen Bahn. Sie können 80 Minuten in der Luft bleiben und alle Daten „gerichtsfest“ dokumentieren. Die Überwachungsgeräte arbeiten mit Wärmebildern.

Sie liefern erstaunlich präzise Bilder, wie das Video am Anfang des Artikels zeigt.

In Sachsen werden solche Überwachungsgeräte schon seit längerem eingesetzt: Der sächsische Innenminister Markus Ulbig erklärte, dass sich die „Einsatzbandbreite von der Überwachung und Aufklärung u.a. bei Veranstaltungen, der Unterstützung von Suchmaßnahmen, der Observation, der Dokumentation von Verkehrsmaßnahmen bis zu Tatortaufnahmen“ erstrecke. Ulbig lobt die Vorzüge des Geräts auf der Website der Firma Microdrones, die zu ihren Referenz-Kunden stolz die Chinese Armed Police Forces anführt.

Da findet sich die Deutsche Bahn dann ja in guter Gesellschaft: Nun kann sie ohne großen Aufwand quasi ihre eigene Haus-Polizei installieren.

Zwar nennt die Bild interessanterweise den Hersteller nicht, doch auf dem zum Artikel veröffentlichten Foto kann man erkennen, dass es sich um eine MD4-1000 aus dem Hause Microdrones aus Siegen handelt.

Offiziell will die Bahn die Geräte zunächst einsetzen, um Geraffiti-Sprayer ausfindig zu machen.

Langfristig dürfte es freilich um viel mehr gehen. Denn als Staatsunternehmen kann die Bahn künftig die Kunden an neuralgischen Punkten überwachen. Als gutes Unternehmen wird sie sich vermutlich nicht besonders entschieden dagegen wehren, die Daten im Bedarfsfall an die Sicherheit-Behörden weiterzugeben - das macht ja sogar Google!

Ein Hubschrauber kostet 60.000 Euro – soviel Schaden können die Graffiti-Sprayer gar nicht anrichten – es wäre billiger, die Graffiti zu übermalen. Die Bahn behauptet, dass der Schaden, der durch Graffiti entstanden ist, im Jahr 2012 etwa 7,6 Millionen Euro betragen haben soll.

Belegt sind diese Zahlen nicht. Es wäre interessant, eine detaillierte Aufstellung zu sehen.

Die freilich wird es nicht geben – denn die Bahn lebt zwar vom Dauer-Bailout durch den Steuerzahler wie bei Stuttgart 21, ist aber als Unternehmen nicht verpflichtet, Rechenschaft abzulegen.

Die Deutsche Bahn will das Gerät „aus Datenschutzgründen zunächst nur auf dem Gelände der Deutschen Bahn“ einsetzen.

Zunächst heißt: Später wird die Bahn offenbar auch Spionage-Aktivitäten für andere Behörden durchführen.

Datenschutz heißt: Ab sofort sollten sich die Bürger darauf einstellen, dass jedes Gespräch, jedes Treffen auf einem Bahnhofsgelände mitgeschnitten werden kann. Die Bahn geht davon aus, dass sie das Recht dazu hat.

Der Vorgang ist insofern interessant, weil die Bahn offenbar plant, die Geräte ohne richterliche Anordnung einzusetzen: Denn wie soll sie wissen, wo gerade welcher Sprayer tätig sein wird.

Die Deutsche Bahn sieht in der neuen Überwachungs-Methode offenbar einen ähnlichen Vorgang, wie ihn die Video-Überwachung auf den Bahnhöfen heute schon darstellt: Auch hier werden unablässig Daten gesammelt.

Tatsächlich ist das Gerät im Einsatz durch ein Staats-Unternehmen ein weiterer Schritt in Richtung Einschüchterung der Bürger.

Jeder soll sich schuldig fühlen. Unter dem Vorwand der „Terror“-Bekämpfung werden die Bürgerrechte mit rasantem Tempo eingeschränkt.

Erst kürzlich war ein Politiker verhaftet worden, weil er auf dem Kölner Hauptbahnhof fotografiert hatte.

Das ist untersagt.

Es könnte als illegales Daten-Sammeln ausgelegt werden.

Solches steht nur dem Staat und dem ihm angeschlossenen Unternehmen (Bahn) oder Einrichtungen (GEZ) zu.


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