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EU verklagt London wegen Einwanderungs-Politik

Lesezeit: 2 min
30.05.2013 18:40
Die EU-Kommission wirft Großbritannien vor, dort lebenden Bürgern anderer EU-Staaten Sozial-Leistungen zu verweigern. Damit wirft die EU eine „Handgranate“ in eine schon jetzt aufgeheizte Diskussion über einen Austritt des Landes, sagt Stephen Booth vom Think-Tank Open Europe.
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Die Europäische Kommission hat beschlossen, Großbritannien wegen Verstoßes gegen das EU-Recht vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Denn Großbritannien unterziehe die Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten, die dort Sozial-Leistungen beantragen, einem sogenannten „Right-to-reside“-Test.

Diese Überprüfung der Aufenthaltsberechtigung hat zur Folge, dass ihnen bestimmte Sozialleistungen, beispielsweise das Kindergeld, verweigert werden. Nach EU-Recht müssen Sozial-Leistungen allen Personen aus anderen EU-Mitgliedstaaten gewährt werden, wenn diese in Großbritannien wohnen, so die EU-Kommission in einer Pressemitteilung.

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass der „Right-to-reside“-Test eine unzulässige Zusatzbedingung für den Anspruch auf Sozialleistungen ist. Während britische Bürger allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit eine Aufenthaltsberechtigung haben, müssen Angehörige anderer EU-Staaten dafür zusätzliche Bedingungen erfüllen. Das bedeute, dass Großbritannien Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten diskriminiere, so die Kommission. Damit verstoße es gegen EU-Vorschriften.

Betroffen sind neben dem Kindergeld auch der Kinderfreibetrag, die Unterstützung für Arbeitsuchende, der staatliche Rentenzuschuss und die einkommensabhängige Beschäftigungs- und Unterstützungszulage.

Die Kommission gibt an, mehrere Beschwerden von Bürgern der EU erhalten zu haben, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Großbritannien haben, denen aber die in Frage stehenden Sozialleistungen verweigert werden, weil sie die Voraussetzungen für die „Aufenthaltsberechtigung“ nach britischem Recht nicht erfüllen.

Bereits im September 2011 forderte die EU-Kommission Großbritannien auf, die Diskriminierung von Bürgern anderer EU-Länder zu beenden. Bislang seien jedoch keine entsprechenden Maßnahmen erfolgt.

Zwar erlauben die EU-Vorschriften Beschränkungen des Zugangs zu Sozialhilfeleistungen. Doch bei Bürgern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im betreffenden Mitgliedstaat haben, anderer EU-Staaten sei eine Beschränkung des Zugangs zu Sozial-Leistungen nicht zulässig, so die Kommission.

Stephen Booth vom Think-Tank Open Europe sagte:

„Die EU-Kommission hat eine Handgranate in eine schon jetzt sehr aufgeheizte Debatte über die weitere EU-Mitgliedschaft Großbritanniens geworfen. Während die Unterstützung in der Öffentlichkeit sowohl für die EU als auch für Immigration hauchdünn ist, ist dies die schlechteste mögliche Angelegenheit, die die Kommission angreifen konnte, zum schlimmsten möglichen Zeitpunkt.“

„Die Arbeitnehmer-Freizügigkeit ist von Vorteil für Großbritannien und für Europa. Aber um das Vertrauen der Öffentlichkeit bei diesem Thema aufrechtzuerhalten, ist es absolut notwendig, den nationalen Regierungen Ermessensspielraum einzuräumen beim Schutz ihrer Sozialsysteme. Wenn die Kommission Großbritannien aus der EU drängen will, dann leistet sie ziemlich gute Arbeit.“

Großbritannien solle das Gerichtsverfahren bis zum Ende durchkämpfen, sagt Booth. Das Land sollte zudem die Unterstützung durch andere EU-Staaten suchen, die ähnliche Bedenken geäußert haben. Schon jetzt unterstütz nur noch ein Viertel der Briten einen Verbleib ihres Landes in der EU. Fast die Hälfte ist für einen Austritt (mehr hier).

Doch ein Austritt Großbritanniens aus der EU würde für das Land einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen, warnt Goldman Sachs (hier).


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