Deutschland

Degenhart-Appell an Karlsruhe: „Entscheiden Sie sich für die Demokratie!“

Lesezeit: 3 min
15.06.2013 02:25
Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in seinem Statement in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, der Mandats-Überschreitung durch die EZB Einhalt zu gebieten. Es gehe um die Demokratie in Europa. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten dokumentieren das Plädoyer im Wortlaut.
Degenhart-Appell an Karlsruhe: „Entscheiden Sie sich für die Demokratie!“

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Herr Präsident, Hoher Senat,

die Beratungen vor einem Jahr hier an dieser Stelle waren überschattet von der Sorge um die Finanzmärkte – diese haben sich, so scheint es, einstweilen beruhigt, sich jedenfalls als robust erwiesen. Geblieben ist die Besorgnis über die Entwicklung der rechtsstaatlichen Demokratie in Europa, und die seitherige Entwicklung hat diese Besorgnis bestätigt und verstärkt. 

Der Beschluss über die Zypern-Hilfe hat deutlich gemacht: der ESM-Vertrag ist in der Tat geeignet, die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestags zu überspielen  - jedenfalls dann, wenn man ihn mit jener largesse auslegen will, wie sie die Vertragsparteien hier an den Tag legten.

Und noch wenige Tage vor Verkündung des Urteils vom 12. September 2012 hat die Europäische Zentralbank mit ihrer Ankündigung, im Rahmen des sog. OMT-Programms unbegrenzt Anleihen einzelner Euro-Staaten zu erwerben, erkennen lassen: sie ist gewillt, die vertragsrechtliche Konzeption der Währungsunion zu durchbrechen und ihr Mandat zu überdehnen, ohne dass sie hierzu demokratisch legitimiert wäre. Unmittelbare demokratische Legitimation ist aber nur mit der Maßgabe zugunsten der Unabhängigkeit der EZB verzichtbar, dass sie sich EZB sich strikt in den Grenzen ihres Mandats bewegt.

Diese Entwicklungen vor allem erhärten unsere Einwände gegen jenes Gesamtpaket aus ESM-Vertrag, Fiskalvertrag und Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, das ja zunächst unmittelbarer Gegenstand unserer Verfassungsbeschwerden ist. Dies gilt nicht zuletzt im Blick auf jene Fragen, über die im Eilverfahren abschließend zu entscheiden der Hohe Senat noch keine Veranlassung hatte.

Wir möchten Sie, hohes Gericht, daher ersuchen, in Ihre Überlegungen im nunmehrigen Hauptsacheverfahren auch einzubeziehen, ob bei einem derartigen Rollenverständnis einer unabhängigen europäischen Zentralbank die Stabilitätsarchitektur der Währungsunion weiterhin als unangetastet gelten kann. Bereits mit der weitgehenden Aufhebung des bail-out-Verbots durch Art. 136 Abs. 34 AEUV wurde diese Stabilitätsarchitektur entscheidend geschwächt. Die Lockerung des bail-out-Verbots wirkt umso schwerer, wenn mit der bisherigen klaren Definition der Rolle der EZB ein wesentlicher Pfeiler der Stabilitätsarchitektur in sich zusammenfällt. Welche weiteren Elemente sind also entbehrlich, welche Stützpfeiler dürfen noch  herausgebrochen werden, soll nicht die gesamte Konstruktion in ihrer verfassungsrechtlichen Tragfähigkeit erschüttert sein ?

Wir möchten Sie, hohes Gericht, ersuchen, in ihre Überlegungen weiterhin einzubeziehen, dass das neue Rollenverständnis der Europäischen Zentralbank den ESM-Vertrag in einem neuen, einem klareren, einem, wenn Sie so wollen, härteren Licht erscheinen lässt. Denn die Haushaltsrisiken steigen, sie sind de facto nicht limitiert, die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestags wird weiter geschwächt. Eben deshalb beantragen wir im Rahmen unseres Hilfsantrags, dass der Hohe Senat den bereits im Urteil vom 12. September ausgesprochenen Auflagen weitere Auflagen hinzufügt, um die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestags und damit das Demokratiegebot des Grundgesetzes zu sichern. Dabei geht es uns um Handlungspflichten der Bundesregierung, die unmittelbar im Grundgesetz begründet sind, und die nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden können.

Herr Präsident, Hoher Senat,

die rechtlichen Sicherungen des Europäischen Stabilitätsmechanismus haben schon der ersten Bewährungsprobe nicht standgehalten. Unsere anfänglichen Bedenken, dass der Bundestag hier in die Rolle des bloßen Nachvollzugs gedrängt wird, haben sich bestätigt. Im Fall der Mandatsüberschreitung durch die Europäische Zentralbank bleibt ihm nicht einmal diese bescheidene Rolle. Es besteht die Gefahr, dass das Prinzip der Eigenverantwortung der Mitglieder der Währungsunion weiter ausgehöhlt, die demokratische Verankerung der Währungsunion weiter geschwächt wird. Es wird immer deutlicher, dass mit dem ESM und der Aufhebung des Prinzips der Eigenverantwortung durch die Aufhebung des bisherigen bail-out-Verbots der Weg in eine Transfer- und Haftungsunion angebahnt werden soll.

Wir wenden uns im Namen der Beschwerdeführer gegen diese Selbstentäußerung demokratischer Gestaltungsrechte. Es wäre dies dies ein Integrationsschritt, der den nach unserer Auffassung, legt man die Rechtsprechung des Hohen Senats zugrunde, ohnehin weitgehend ausgeschöpften Integrationsspielraum des Grundgesetzes sprengen würde. Wir ersuchen den Hohen Senat, dessen Grenzen aufzuzeigen.

Lassen Sie mich auf meine einleitenden Worte zurückkommen. Vor einem Jahr war hier sehr viel von Finanzmärkten die Rede, und auch im Vorfeld der heutigen Verhandlung wurde gewarnt vor negativen Folgen für die Finanzmärkte. Lassen Sie mich dem ein Zitat entgegenhalten –  es stammt vom Präsidenten der Republik Island, als dieser den Weg für ein umstrittenes Referendum freimachte: Er erinnert daran,

„…dass unser westliches Erbe auf zwei Säulen ruht, auf die wir stolz sind. Die eine ist die Entwicklung des freien Marktes, aber die zweite ist die Entwicklung der Demokratie. Und als ich mich einer Entscheidung gegenübersah zwischen den Finanzmärkten auf der einen Seite, Demokratie auf der anderen Seite, entschied ich mich für die Demokratie.“ – „I went for democracy“.

Die Wahrung der Prinzipien einer rechtsstaatlichen Demokratie ist in Ihrer Verantwortung, hohes Gericht.  Entscheiden auch Sie sich für die Demokratie.

 


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