Politik

EU macht ernst: Kommission zur Einführung der Schulden-Union gebildet

Die EU stellt die Weichen zur Einführung der europäischen Schulden-Union: Eine Experten-Kommission soll über die Einführung von „Euro-Bills“ und einen gemeinsamen Schuldentilgungsfonds beraten. Die Zeit drängt, weshalb die EU mit den Maßnahmen nicht mehr bis nach der Bundestags-Wahl in Deutschland warten will.
03.07.2013 01:09
Lesezeit: 1 min

Offenbar werden die Weichen für eine Schuldenunion bereits vor der Bundestagswahl gestellt.

Dienstagvormittag gaben EU-Kommissionspräsident Manuel Barroso und Währungskommissar Olli Rehn im EU-Parlament bei der „Aussprache zur Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates“ die Einberufung einer elfköpfigen Expertenrunde bekannt. Ziel dieser ist es, zu prüfen, wie sich die Einführung von „Euro-Bills“ und ein gemeinsamer Schuldentilgungsfonds auswirken.

„Euro-Bills“ werden auch als Vorläufer oder „kleinere Bruder“ von Eurobonds bezeichnet. Euro-Bills sollen kurze Laufzeiten von ein bis zwei Jahren haben und sind in der Höhe angeblich begrenzt. Da diese Euro-Bills – ähnlich wie die angedachten Eurobonds – gemeinsam von allein Eurostaaten herausgegeben und auch gemeinschaftlich dafür gehaftet werden muss, würde dies einen weiteren, bisher unbekannten Haftungsrahmen für Deutschland bedeuten.

Die Einführung von Euro-Bills wäre jedoch ein Trick eine Möglichkeit, Eurobonds zu umgehen, da das Bundesverfassungsgericht eine in Dauer und Höhe unbegrenzte Schuldenübernahme untersagte.

Außerdem plant die EU-Kommission, die Einführung eines Schuldentilgungsfonds für die Eurozone zu beraten. Von SPD und Grünen sowie dem europäischen Parlament wurde diese Idee bereits favorisiert.

Der Schuldentilgungsfonds wird auch als „Schuldentilgungspakt“ bezeichnet. Er bedeutet, sämtliche Schulden der Euro-Länder oberhalb 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in einen Tilgungsfonds auszulagern, wonach die Altschulden dann von allen Staaten gemeinsam abgebaut werden. Konkret bedeutet diese Konstruktion, dass zahlungsfähige Staaten für insolvente Staaten haften müssen bzw. die Haftung für die Staatsverschuldung vergemeinschaftet wird.

Ob der gemeinsame Schuldentilgungsfonds verfassungsrechtlichen Maßstäben gerecht wird, ist offen. Er kann jedoch sicherlich – wie bereits in anderen Zusammenhängen in der Vergangenheit – so ausgestaltet werden, dass er die Rechtsprechung erfüllen wird.

Werden die Pläne für den Schuldentilgungsfonds und die Euro-Bills nach der Bundestagswahl konkretisiert, geht es nur noch in Richtung Schuldenunion. Ein wenig deutete dies auch Bundeskanzlerin Merkel vergangene Woche an (hier). Aber wirklich offiziell und eindeutig will man sich im deutschen Finanzministerium noch nicht dazu äußern. „An der allseits bekannten und immer wieder klar formulierten ablehnenden Haltung der Bundesregierung was Eurobonds und einen Schuldentilgungsfonds betrifft, hat sich nichts geändert“, sagte ein Sprecher des Ministeriums den Deutschen Wirtschafts Nachrichten auf Nachfrage zu dem angekündigten EU-Ausschuss.

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