Im Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Uli Hoeneß will die Staatsanwaltschaft noch im August Anklage erheben. Der Präsident des FC Bayern kann auf ein mildes Urteil hoffen.
Die Staatsanwaltschaft scheint eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen zu wollen, berichtet Spiegel Online. Zudem solle Hoeneß eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zahlen.
Das milde Urteil erklärt sich dadurch, dass nur ein Teil seines Steuervergehens als strafbar gewertet wird. Die Hinterziehung von gut 2,3 Millionen der insgesamt rund 3,2 Millionen Euro soll verjährt sein, weil die Steuerschuld mehr als fünf Jahre zurückliege.
Der noch strafrechtlich relevante Anteil betrüge nur knapp 900.000 Euro. Dies ermöglicht die Bewährung. Denn der Bundesgerichtshof hatte Anfang 2012 entschieden, dass bei Steuerhinterziehung über einer Million Euro keine Bewährungsstrafe mehr möglich sein soll.
Hoeneß hatte sich am 12. Januar bei den Finanzbehörden selbst angezeigt. Er habe Kapitalerträge auf einem Depotkonto bei der Züricher Privatbank Vontobel nicht versteuert. Auf diesem Konto lagen bis zu 20 Millionen Euro für Aktien- und Devisengeschäfte. Trotz der Selbstanzeige leitete die Staatsanwaltschaft München II ein Ermittlungsverfahren gegen Hoeneß ein (mehr hier).