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GEZ soll fallen: Sixt bläst zum Angriff gegen „Gebühren-Wahnsinn“

Lesezeit: 1 min
20.08.2013 02:21
Der Autovermieter Sixt zahlt nach der Reform der Gebührenbeiträge für öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen sechsstelligen Betrag mehr als vorher. Allein im ersten Quartal sind 718.000 Euro fällig. Firmenchef Erich Sixt ist das zu viel. Er will gegen den „Gebühren-Wahnsinn“ klagen.
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Die Autovermietung Sixt hat für das erste Quartal von der GEZ eine Rechnung von 718.000 Euro erhalten. Die Firma hat angekündigt, gegen den Rundfunkbeitrag Klage einreichen zu wollen.

„Wir sind entschlossen, gegen die missratene Gebührenreform bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen", sagte Firmenchef Erich Sixt am Montag. Pro Auto muss Sixt monatlich rund sechs Euro zahlen. Bei über 40.000 Mietwagen und zahlreichen Filialen kommt pro Jahr eine Summe von etwa drei Millionen Euro für Rundfunkgebühren zusammen.

Nach der Reform der Rundfunkbeiträge muss die Firma einen sechsstelligen Betrag mehr zahlen, als zuvor. Dabei zahlen die Mieter ohnehin schon privat ihren Beitrag zur GEZ, sagte Firmen-Chef Erich Sixt in einer Reuters-Meldung. „Es wird deshalb höchste Zeit, diesen Gebührenwahnsinn rechtlich überprüfen zu lassen."

Die Höhe des Rundfunkbeitrags richtet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigen und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Ein Unternehmen mit vielen Betriebsstätten und Beschäftigten zahlt mehr als ein kleiner Handwerksbetrieb. Bei mehreren Betriebsstätten ist pro Betriebsstätte nur ein Kraftfahrzeug beitragsfrei.

Die neue Rundfunkgebühr sorgt seit ihrer Einführung für Verärgerung. Denn die GEZ-Nachfolge ist eine auf den St.Nimmerleinstag gewährte Abgabe, bei der keiner der Beitragszahler ein Recht auf Kontrolle hat.

Eine Studie des NDR hat ergeben, dass die Abgabe sogar eine Steuer ist. Wenn  sich diese Rechtsauffassung jedoch durchsetzt, dann könnte der GEZ ernste Gefahr drohen.

Erich Sixt hat jedenfalls angekündigt, dass er bis in die letzte Instanz gehen will, um die GEZ zu Fall zu bringen.


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