Welchen Weg soll die EU einschlagen: Mehr Abgabe von Souveränität an Brüssel oder Rückgabe von Souveränität an die Nationalstaaten, wie von den Briten gefordert?
Die weitere Abgabe von Souveränität Deutschlands an die EU erfordert nach Ansicht vieler entweder eine Änderung des Grundgesetzes und/oder eine entsprechende Volksbefragung, die den weiteren Verzicht von Souveränität zum Inhalt hat. Auch das BVerfG sieht in seinen letzten Urteilen ein Erreichen der sogenannten roten Linie.
Nach Ansicht der AfD liegt die Zukunft Europas nicht in einer Zentralverwaltung Europas, die einheitlich und bürgerfern ihren Eigeninteressen nachgeht, zudem noch mit mangelhafter Demokratie legitimiert. Vielmehr müssen wir offen diskutieren, welche Aufgaben besser wieder an die nationalen Regierungen und vor allem Parlamente zurückgegeben werden können, auch und gerade unter dem Postulat der Subsidiarität, und nur dort einheitliche Regelungen verfolgt werden, wo ein einheitlicher und freier Markt dies erforderlich macht. Unser Bild von Europa ist das gemeinschaftliche Wirken souveräner Nationalstaaten gemäß dem ursprünglichen Motto der EU: Einheit in Vielfalt. Ein zentralistischer Ansatz hat, nicht nur aber auch, in Europa bisher nie funktioniert und wird auch der Vielfalt der Kulturen, Sprachen als auch dem geschichtlichen Hintergrund nicht gerecht.
Soll es eine gemeinsame Haftung für die Schulden geben, oder soll jeder Nationalstaat für seine eigenen Schulden haften?
Jeder Staat und damit die jeweiligen Steuerbürger haften nur für ihre eigenen Schulden. Das war und ist das gesetzliche und vertragliche Fundament innerhalb der EU. Es sind die Verträge so einzuhalten, wie sie geschlossen worden sind. Davon kann es keine Ausnahmen geben.
Sparen geht am besten durch effizienten Einsatz von Steuergeldern. Sind Sie dafür oder dagegen, dass Behörden und Politiker, die nachweislich Steuergelder verschwendet haben, dafür auch bestraft werden sollen, etwa durch ein Bußgeld?
Ja. Es handelt sich letztlich um den Tatbestand der Untreue, zumindest soweit Vorsatz oder auch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Möglicherweise ist ein Bußgeld nicht die richtige Maßnahme, sondern der Schadenersatzanspruch. Zusätzlich wäre die Transparenz dadurch zu erhöhen, dass im Bericht des Rechnungshofes zumindest bei grober Verschwendung auch veröffentlicht wird, wer politisch als auch verwaltungsmässig die Verantwortung dafür trägt.