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16.09.2013 01:04
Henning Otte (CDU/CSU) ist Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis 45 - Celle/Uelzen. Er ist Mitglied im Verteidigungsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Petitionsausschuss, im Auswärtigen Ausschuss und im Unterausschuss “Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung”.
Henning Otte (CDU / CSU)

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Europa  

Welchen Weg soll die EU einschlagen: Mehr Abgabe von Souveränität an Brüssel oder Rückgabe von Souveränität an die Nationalstaaten, wie von den Briten gefordert?

Europa muss ein wettbewerbsfähiger Kontinent bleiben, der sich an den weltweit Besten orientiert. Deshalb kämpfen wir für eine starke und wettbewerbsfähige Europäische Union, die gestärkt aus der Schuldenkrise herauskommt. Dafür wollen wir als Union in den kommenden vier Jahren weiter die Weichen richtig stellen, indem wir gemeinsam mit unseren Partnern auf europäischer Ebene dafür sorgen, dass die Stärkung und Förderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Grundlage für Beschäftigung, soziale Sicherheit und Zukunftsfähigkeit Kern unseres Handelns auf allen Ebenen ist. Gemeinsam können wir Europäer dann auch weiterhin unseren Beitrag zur Lösung der großen globalen Herausforderungen leisten. Die Rückgabe von Souveränität an die Nationalstaaten wäre hier kontraproduktiv.

Wir wollen eine Stabilitätsunion. Wir wollen das Vertrauen in die Stabilität des Euro und die Zukunft Europas weiter stärken. Dazu sind weitere Reformen und Anstrengungen erforderlich, wie beispielsweise die Schaffung der Bankenunion, also einer wirksamen europäische Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank für die großen, systemrelevanten Banken sowie von Verfahren für die Abwicklung überschuldeter Banken. Damit geben wir ein Stück Souveränität unserer nationalen Aufsicht ab. Dazu sind wir bereit, weil nur so eine wirksame gemeinsame Aufsicht von international tätigen Banken möglich ist.

Grundsätzlich gilt für die Union aber: Die Abgabe von Souveränität an die Europäische Union ist kein Allheilmittel nach dem Motto "Brüssel wird's schon richten." Für die CDU und CSU sind die Nationalstaaten und die Identität ihrer Völker prägende Bestandteile eines Europas der Einheit in Vielfalt. Wir wollen kein zentralistisch organisiertes und regiertes Europa. Daher treten wir für die Grundsätze der regionalen und lokalen Selbstverwaltung sowie der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit ein.

Soll es eine gemeinsame Haftung für die Schulden geben, oder soll jeder Nationalstaat für seine eigenen Schulden haften?

Wir wollen eine Stabilitätsunion - keine Schuldenunion und keine Transferunion. Die Vergemeinschaftung von Schulden fällt nicht unter das Solidaritätsprinzip. Anstatt der Verschuldungspolitik Einhalt zu gebieten würde anderenfalls der wirksamste Anreiz für solides Haushalten - die Angst vor hohen Zinssätzen – zerstört.

SPD und Grüne haben in ihrer Regierungszeit vier Mal den Stabilitäts- und Wachstumspakt gebrochen und seine Regeln aufgeweicht. Leider haben sie nichts dazugelernt. Rot-Grün setzt auf eine Vergemeinschaftung der Schulden durch die Einführung von Eurobonds. Dies wäre der Weg in eine europäische Schuldenunion, in der deutsche Steuerzahler nahezu unbegrenzt für die Schulden anderer Länder einstehen müssten. Das lehnen wir ab. Damit wäre das Prinzip "Keine Leistung ohne Gegenleistung" außer Kraft gesetzt. Wir wollen nicht, dass ein Euro-Staat auf Kosten seiner Nachbarn weiter Schulden macht und sich vor unbequemen Reformanstrengungen drücken kann.

Sparen geht am besten durch effizienten Einsatz von Steuergeldern. Sind Sie dafür oder dagegen, dass Behörden und Politiker, die nachweislich Steuergelder verschwendet haben, dafür auch bestraft werden sollen, etwa durch ein Bußgeld?

Der verantwortungsvolle und sparsame Umgang mit Steuergeldern ist für die Union eine Selbstverständlichkeit. Dennoch können wir diese Frage nicht seriös mit einem pauschalen "ja" beantworten. Dazu ist der Begriff "Verschwendung" juristisch zu diffus. Jeder versteht etwas anderes darunter und letztlich ist es eine Frage der persönlichen Prioritätensetzung.

Schon heute bietet das Strafrecht eine Handhabe gegen Handlungen, die umgangssprachlich als extreme Verschwendung von Steuergeldern bezeichnet werden können. Wegen Untreue wird nach § 266 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt".

Alle anderen Handlungen, die von Wählerinnen und Wählern als Verschwendung von Steuergeldern empfunden werden, können in unserer Demokratie ebenfalls "bestraft" werden: Durch die Abwahl der betreffenden Person.


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