Welchen Weg soll die EU einschlagen: Mehr Abgabe von Souveränität an Brüssel oder Rückgabe von Souveränität an die Nationalstaaten, wie von den Briten gefordert?
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Souveränitätsrechten, welche die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union betreffen und den nationalen Ansprüchen auf eine souveräne Gestaltung subsidiärer innenpolitischer Angelegenheiten. Ich befürworte eine Konzentration von mehr Handlungskompetenz bei der EU in außen- und sicherheitspolitischen Fragen. Hier können globale Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nur angegangen werden, wenn die EU als starker Akteur auf der internationalen Ebene in Erscheinung tritt. Auf der anderen Seite ist es dringend geboten, dass die EU nicht noch weiter eine Harmonisierung in Politikfeldern betreibt, in denen Eingriffe nur ein Mehr an Bürokratie und ein Weniger an Subsidiarität bedeuten. Ich denke hierbei an das jüngste Vorhaben zur Neuregelung der Konzessionsrichtlinie bei der Trinkwasserversorgung. Dabei wurde erneut deutlich, dass die Koordinierung vieler Bereiche des täglichen Lebens besser in der Zuständigkeit der jeweiligen Nationalstaaten aufgehoben ist und eine europaweite Regelung tendenziell zu einer Verschlechterung der deutschen Standards führen würde.
Soll es eine gemeinsame Haftung für die Schulden geben, oder soll jeder Nationalstaat für seine eigenen Schulden haften?
Ich spreche mich entschieden gegen eine gemeinsame europäische Schuldenhaftung aus. Dies ist der falsche Weg, um Europa in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise langfristig aus der Staatsschuldenkrise zu führen. Die Vergemeinschaftung von Staatsschulden über Euro-Bonds würde einen enormen zusätzlichen Druck auf wirtschaftlich starke Länder wie Deutschland ausüben und Krisenländer wie Griechenland von der Verantwortung zur Konsolidierung ihrer Staatsfinanzen entbinden. Die Einführung von Euro-Bonds wäre mittelfristig mit der Beibehaltung nationaler Finanzpolitiken nicht zu machen. Will man dies konsequent weiterdenken, so müsste bei einer sinnvollen Ausgestaltung auch die nationale Finanzpolitik in Form eines europäischen Finanzministeriums auf die EU übertragen werden, um die Einhaltung hoher Standards zu gewährleisten. Aber auch das halte ich für keine Lösung des Problems.
Sparen geht am besten durch effizienten Einsatz von Steuergeldern. Sind Sie dafür oder dagegen, dass Behörden und Politiker, die nachweislich Steuergelder verschwendet haben, dafür auch bestraft werden sollen, etwa durch ein Bußgeld?
Es ist Auftrag und Ziel verantwortlichen politischen Handelns, Steuergelder effizient und verteilungsgerecht einzusetzen. Dass es in Fragen der Verteilung und Verhältnismäßigkeit des Einsatzes von Steuermitteln immer wieder auch zu Rügen durch den Bundesrechnungshof kommt, zeigt, dass wir ein unabhängiges und gut funktionierendes System der Finanzkontrolle haben, welches durch Art. 114 unseres Grundgesetzes auch verfassungsrechtlich institutionalisiert und geschützt ist. Ich verweise an dieser Stelle ferner auf die durch das Grundgesetz garantierte Immunität eines Bundestagsabgeordneten. Diese ist in keinster Weise ein Freibrief, sondern schützt das Abstimmungsverhalten des Abgeordneten vor einer juristischen Überprüfung einer Vielzahl von Entscheidungshandlungen, was in der Konsequenz dazu führen würde, dass ein effektiver Parlamentsbetrieb nicht mehr möglich wäre. Was wir anstelle von Strafverfolgung brauchen, sind weitere Anstrengungen nach zusätzlicher Transparenz über Steueraufkommen und Steuerverwendung.