Deutschland

Verfassungsrichter bitten Gauck, ESM-Gesetz nicht zu unterschreiben

Das Bundesverfassungsgericht bittet Bundespräsident Joachim Gauck, im Falle einer erwarteten Verfassungsklage das ESM-Gesetz nicht zu unterschreiben. Mit diesem ungewöhnlichen Schritt will sich das Gericht mehr Zeit beschaffen, um das Gesetz besser prüfen zu können.
21.06.2012 14:42
Lesezeit: 1 min

Sollte es zu einer Klage gegen den ESM kommen, wird das Bundesverfassungsgericht Bundespräsident Joachim Gauck bitten, das Gesetz über den ESM-Vertrag vorerst nicht zu unterzeichnen. Dies sagte eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts der Nachrichtenagentur Reuters. Eine Klage gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm gilt als sehr wahrscheinlich.

Das Bundesverfassungsgericht will gegebenenfalls die Unterzeichnung des Gesetzes über den ESM-Vertrag aufschieben, bis die zweite Kammer darüber entschieden hat. In diesem Fall könnte das Gesetz, das Ende Juni vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll, nicht rechtzeitig zum 1. Juli in Kraft treten.

Vom Bundesverfassungsgericht hieß es, es brauche die zusätzliche Zeit, um die Unterlagen über den ESM ordentlich prüfen zu können: "Wir gehen davon aus, dass der Bundespräsident wie in der Vergangenheit auch dieser Bitte nachkommen wird und das Gericht so genügend Zeit zur Prüfung hat", sagte die Sprecherin.

Ganz anders stellt sich das offenbar die Regierung vor: „Ich nehme mal an, dass er (Joachim Gauck Anm.) zeitnah unterschreibt“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter am Mittwoch in Berlin. „Es wäre ganz hilfreich, wenn das am 1. Juli in Kraft treten soll”, ergänzte er (mehr hier).

Beobachter hatten zuvor die Aussagen des Bundespräsidenten über den ESM als problematisch eingestuft (mehr hier).

Die Linkspartei und weitere Abgeordnete haben angekündigt, gegen den dauerhaften Euro-Rettungschrim klagen zu wollen.

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