Politik

Indien und Pakistan unterzeichnen Abkommen für Grenzkorridor

Pakistan wird es indischen Sikhs in Zukunft erlauben, regelmäßig einen Schrein auf pakistanischem Gebiet zu besuchen. Die Verständigung findet inmitten der Spannungen um die Region Kaschmir statt.
24.10.2019 11:10
Aktualisiert: 24.10.2019 11:13
Lesezeit: 1 min
Indien und Pakistan unterzeichnen Abkommen für Grenzkorridor
Indische Sikhs kommen 2017 mit einem Sonderzug am Bahnhof in Lahore (Pakistan) an, um das religiöse Festival 'Besakhi' am Schrein von Gurdwara Punja Sahib, dem zweitheiligsten Ort für Sikhs, zu feiern. (Foto: dpa) Foto: Rana Sajid Hussain

Inmitten von Spannungen um die umstrittene Region Kaschmir haben Pakistan und Indien ein Abkommen für einen Grenzkorridor unterzeichnet. Das sagte der Sprecher des pakistanischen Außenministeriums, Mohammad Faisal, am Donnerstag nach der Unterzeichnungs-Zeremonie an der Grenze vor Journalisten. Der Grenzkorridor soll indischen Anhängern des Sikh-Glaubens den Besuch eines ihrer heiligsten Schreine im wenige Kilometer von der indisch-pakistanischen Grenze entfernten pakistanischen Kartapur Sahib erleichtern.

Faisal zufolge können künftig bis zu 5000 Pilger pro Tag sieben Tage die Woche 12 Stunden von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang den Schrein besuchen. Dafür werde eine Servicegebühr von 20 Dollar verrechnet. Sikh sollen den Schrein ohne Visum besuchen dürfen. Offiziell soll der Grenzübergang am 9. November eröffnet werden. Dazu wird auch der pakistanische Premier Imran Khan erwartet.

Der Grenzkorridor, auch als «Friedenskorridor» bezeichnet, soll helfen, die zerrütteten Beziehungen zwischen den Erzfeinden zu verbessern. Indien und Pakistan haben drei Mal Krieg gegeneinander geführt und sind bis heute verfeindet. Pakistan hatte die diplomatischen Beziehungen zu Indien jüngst erheblich eingeschränkt, nachdem Neu Delhi der indisch-kontrollierten Region Kaschmir Anfang August den Sonderstatus entzogen hatte. Islamabad beansprucht die Region auch. Seither kam es vermehrt zu Gefechten entlang der Kontrolllinie.

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