Das Jobcenter Düsseldorf wollte einer Pfandflaschen-Sammlerin ihre “Einnahmen” aus dem Sammeln von Pfandflaschen die bezogenen Sozialleistungen anrechnen. Hinzu kommt, dass das Jobcenter ihr die Regelleistung “ unter Hinweis auf Widersprüchlichkeiten in der Vergangenheit” ablehnte. Doch die 53-Jährige Frau, die keine eigene Unterkunft hat, klagte vor dem Sozialgericht Düsseldorf gegen diese Entscheidung des Jobcenters Düsseldorf.
Das Gericht urteilte am 8. Januar 2020 zugunsten der Obdachlosen. Das Sozialgericht Düsseldorf wörtlich: “Die Kammer habe sich nach einer umfangreichen Beweisaufnahme davon überzeugen können, dass die Klägerin wohnungslos sei und häufiger auf dem Grundstück der Mutter ihres ehemaligen Lebensgefährten übernachte. Ihre Hilfebedürftigkeit stehe aber in jedem Falle fest. Sie habe weder Einkommen noch Vermögen, noch lebe sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer anderen Person. Ihr stehe daher der Regelbedarf zu. Angerechnet werden dürfe nur das Kindergeld, das ihr grundsätzlich als Kindergeldberechtigte für ihre Tochter zur Verfügung gestanden habe. Die Einnahmen aus Pfandflaschensammeln seien so gering gewesen, dass sie in diesem Einzelfall haben anrechnungsfrei bleiben müssen.”
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.