Deutschland

Hartz IV: Warum das Bundesverfassungsgericht harte Sanktionen verbietet

Hartz-IV-Kürzungen von 60 Prozent und mehr darf es seit November 2019 nicht mehr geben. 30 Prozent und weniger bleiben erlaubt, sollen aber abgemildert werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im Jahr 2018 wurden zahlreiche Hartz-IV-Empfänger sanktioniert.
17.01.2020 08:32
Aktualisiert: 17.01.2020 08:32
Lesezeit: 2 min
Hartz IV: Warum das Bundesverfassungsgericht harte Sanktionen verbietet
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unterstützt die Bürger. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Aus einem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 geht hervor, dass drastische Kürzungen des Hartz4-Geldes durch die Jobcenter nicht zulässig sind. Monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Zulässig sind dem Urteil zufolge lediglich Kürzungen von bis zu 30 Prozent. Doch auch diese Sanktionen müssen abgemildert werden. Der Mensch dürfe nicht auf das schiere physische Überleben reduziert werden. Umgehend entbrannte eine Diskussion über eine Reform der Grundsicherung.

Die Jobcenter sanktionieren seit 2005 unkooperative Hartz-IV-Empfänger, indem sie ihnen den Geldhahn zudrehen. Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen werden. Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, verliert bisher 60 Prozent oder sogar das gesamte Arbeitslosengeld II, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Einmal verhängt, gilt eine Sanktion immer drei Monate, so die dpa.

Das werde den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nicht gerecht, hatte Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung gesagt. Der Gesetzgeber dürfe zwar “von Menschen verlangen, dass sie die Brücke in die Erwerbsarbeit beschreiten”, und zur Durchsetzung grundsätzlich auch Leistungsminderungen vorsehen. “Wenn er das im Bereich des grundrechtlich geschützten Existenzminimums sanktioniert, darf er aber nicht zu weit gehen”, so Harbarth. Die Sanktionen seien für die Betroffenen eine außerordentliche Belastung.

Der Hartz-IV-Satz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt seit dem 1. Januar 2020 bei 432 Euro.

Wie sehen die Hartz-IV-Sanktionen bisher aus?

Betroffene bekommen drei Monate weniger Geld. Wer ohne triftigen Grund einen Termin versäumt, büßt zehn Prozent des monatlichen Regelsatzes ein. Dieser liegt für alleinlebende Erwachsene bei 424 Euro (432 Euro ab 2020). In Karlsruhe ging es um die krasseren Fälle: Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme abbricht, setzt 30 Prozent aufs Spiel. Beim zweiten Mal in einem Jahr sind es bisher 60 Prozent, beim dritten Mal entfällt das Arbeitslosengeld II komplett, samt Heiz- und Wohnkosten und Sozialversicherungsbeiträgen. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren wird noch härter durchgegriffen.

Wie viele Menschen trifft das?

2018 haben die Jobcenter rund 904.000 Sanktionen verhängt, in gut drei Viertel der Fälle wegen nicht eingehaltener Termine. Um die gravierenderen Verfehlungen geht es bei knapp jeder fünften Sanktion. Weil es dieselbe Person auch mehrfach treffen kann, ist die Zahl der Betroffenen niedriger. Vergangenes Jahr waren es insgesamt 441.000. Damit waren 8,5 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger mindestens einmal von einer Sanktion betroffen. Nach den Vergleichszahlen für den Monat Dezember wurden im Durchschnitt 109 Euro gestrichen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Der Europäische Online-Glücksspielmarkt: Wachstum, Regulierung Und Konsolidierung 2026

Wenige Branchen wachsen in Europa derzeit so beständig wie das Online-Glücksspiel, und noch weniger tun das bei einem derart...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft China-Schock 2.0 gefährdet Europas industrielle Stärke
15.08.2026

China war einst die Werkbank für Spielzeug, Textilien und billige Elektronik. Heute drängen chinesische Unternehmen bei Autos, Maschinen...

DWN
Technologie
Technologie Humanoide Roboter als nächste Technologiewelle und China lässt Europa weit hinter sich
15.08.2026

China dominiert den rasant wachsenden Markt für humanoide Roboter und verschafft europäischen Unternehmen Zugang zu günstiger...

DWN
Politik
Politik Reform UK: Rechtspopulist Farage wieder ins britische Parlament gewählt
15.08.2026

Showdown mit Müllritter: In einem selbst für britische Verhältnisse ungewöhnlichen Vorgang sichert sich Nigel Farage erneut einen Sitz...

DWN
Immobilien
Immobilien Schäden, Sanierung, Schönheitsfehler: Was muss ein Mieter zahlen, was ein Vermieter?
15.08.2026

Viele Mieter und Vermieter sind unsicher, wer bei Schäden oder Gebrauchsspuren in der Wohnung für die Kosten aufkommen muss. Wir...

DWN
Unternehmen
Unternehmen MG4 Urban im Test: Fast "Das Auto", nur aus China
15.08.2026

Als SAIC Motor das Modell MG4 vorstellte, wurde es sofort zu einem der begehrtesten in China gebauten Elektroautos. Autojournalisten...

DWN
Panorama
Panorama Freundschaften stärken psychische und körperliche Gesundheit
15.08.2026

Enge Beziehungen wirken sich laut einer internationalen Studie positiv auf die mentale Gesundheit aus. Auch die Kindheit spielt eine Rolle...

DWN
Panorama
Panorama Mariä Himmelfahrt: Riesige Marienstatue wird in Polen eingeweiht
15.08.2026

In einem Dorf in Polen wird am 15. August eine gigantische Marienfigur eingeweiht. Gestiftet hat sie einer der reichsten Männer des...

DWN
Politik
Politik Landtagswahl Sachsen-Anhalt: Das sind die Spitzenkandidaten
15.08.2026

Wer tritt bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt als Spitzenkandidat an? Ein Überblick über die wichtigsten Köpfe und ihre Ziele.