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Rentenversicherung schreibt Brandbrief: Einführung der Grundrente ab 2021 ist technisch gar nicht machbar

Die von der Bundesregierung anvisierte Einführung der Grundrente ist aus Sicht der Rentenversicherung technisch überhaupt nicht möglich, heißt es in einem Brandbrief. Es fehlten Personal, Räume und technische Voraussetzungen.
21.02.2020 10:00
Aktualisiert: 21.02.2020 10:34
Lesezeit: 1 min
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Rentenversicherung schreibt Brandbrief: Einführung der Grundrente ab 2021 ist technisch gar nicht machbar
Das Logo der Deutschen Rentenversicherung. (Foto: dpa) Foto: Sven Hoppe

Nach Einschätzung der Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung ist die Einführung der Grundrente für Geringverdiener zum 1. Januar 2021 kaum zu schaffen. „Mehrere tausend neue Stellen sind erforderlich, deren Besetzung den Kauf oder das Anmieten von neuen Büroräumen - überwiegend in Ballungsgebieten - zur Folge haben kann. Zusätzlich muss die technische Infrastruktur geschaffen werden“, heißt es laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung in einem Brief der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung an Sozialminister Hubertus Heil (SPD).

Das sei nicht in wenigen Monaten umsetzbar. In dem Schreiben, das auch an die Fraktionschefs von Union und SPD gegangen sei, heiße es weiter: „Wir bitten daher dringend um eine verwaltungspraktikable Ausgestaltung der geplanten Grundrente.“ Intern rechnet die Rentenversicherung, angelehnt an die Erfahrungen mit der Riesterrente und der Mütterrente, mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei bis drei Jahren. Die technischen Voraussetzungen für den notwendigen vollautomatisierten Datenaustausch zwischen den Finanzämtern und der Rentenversicherung sind noch nicht vorhanden. Im Brief der Personalvertretung heißt es, der Gesetzentwurf zur Grundrente, „dessen Intention wir teilen“, erfülle die Mitarbeiter mit großer Sorge.

Der zusätzliche Arbeitsaufwand lasse sich nicht mit bisherigen Gesetzesänderungen wie der Mütter- oder der Flexirente vergleichen. Es müssten knapp 26 Millionen Renten betrachtet werden. Die Vorschriften zur Anrechnung von in- und ausländischen Einkommen seien arbeitsintensiv. Der Beratungsbedarf im komplizierten Renten- und Steuerrecht steige erheblich. „Selbst wenn die Finanzverwaltung ihre Daten für eine Einkommensprüfung elektronisch zur Verfügung stellt, was angesichts der Komplexität der Materie und des Mangels an IT-Experten in wenigen Monaten nicht umsetzbar ist, muss die Einkommenssituation zahlreicher Antragsteller, die nicht einkommensteuerpflichtig oder EU-Rentner sind, durch eigene Ermittlungen von der Rentenversicherung geprüft werden.“ Die Mitarbeiter der Rentenversicherung arbeiteten schon heute personell am Limit, warnt die Personalvertretung.

Die Renten von rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Bezügen sollen ab kommendem Jahr aufgebessert werden. Nach monatelangem Streit hatte das Bundeskabinett am Mittwoch dafür den Gesetzentwurf zur Grundrente beschlossen. Wer mindestens 33 Jahre Beiträge für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege geleistet hat, soll davon profitieren können. Im Startjahr 2021 soll die Grundrente die Steuerzahler 1,3 Milliarden Euro kosten.

Heil hatte eine Umsetzung bis Anfang kommenden Jahres als „Riesen-Kraftakt“ bezeichnet, aber für möglich erachtet.

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